
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Das TLLLR ist zuständig für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Vorraussetzung ist eine staatliche Anerkennung der Ausbildung in Ihrem Herkunftsland.
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
Seit Januar 2025 wird die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Bereich der Landwirtschaft und des Gartebnaus durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zentrale Stelle wahrgenommen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Kontakt
Nicole Geffke
+49 361 574062-633
Fax: +49 361 574062-699
Referat 46 - Zuständige Stelle für Berufsbildung
berufsbildung@tlllr.thueringen.de
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