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Probenlogistik/ Probenahme

  • Proben- und Datenmanagement der Abteilung
  • Zentrale Probevorbereitung
  • Koordination Unterauftrags- und Fremdvergabe
  • Kostenbescheiderstellung und Rechnungslegung
  • Fachliche Betreuung und Weiterentwicklung des LIMS

Unser Außendienst

Die Außendienstmitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeiter sind ausgebildete und zugelassene Probenehmer und unter anderem für die amtliche Probenahme von Boden, Pflanzen, Ernteprodukten, Futtermitteln, Saatgut, Düngemitteln, Klärschlamm und Kompost im Rahmen von Fachdienstaufgaben des TLLLR verantwortlich.

Probenlogistik


Bitte benutzen Sie bei der Einsendung von Proben die unten stehenden Untersuchungsaufträge.
Zum Ausfüllen der Formulare sind die PDF-Dateien mit dem Adobe Acrobat Reader zu öffnen!

Kontakt

Abteilung Untersuchungswesen und Fachrechtskontrollen
Tel.: +49 361 574041-425
Tel.: +49 361 574041-337
Fax.: +49 361 574041-414

Naumburger Str. 98
07743 Jena
probenlogistik@tlllr.thueringen.de

Probenahme

Die Außendienstmitarbeiter arbeiten nach dem Territorialprinzip und sind in ihrem Arbeitsgebiet für alle Probenahmearbeiten zuständig. Sie können auch von Landwirtschaftsbetrieben und Institutionen im Agrarbereich für die Durchführung von amtlichen, juristisch anerkannten Probenahmen angefordert werden.

Sie sind als amtliche Probenehmer und Kontrolleure im landwirtschaftlichen Bereich ausgebildet und werden regelmäßig geschult. Die Außendienstmitarbeiter sind mit ihrer Kompetenz für die genannten Probenahmen im Prüflaboratorium der Abteilung Untersuchungswesen und Fachrechtskontrollen des TLLLR durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert.

Die Ausbildung, Schulung und Zulassung der Probenehmer von Privatlaboratorien, Dienstleistungs- unternehmen und Landwirtschaftsbetrieben kann von der Abteilung Untersuchungswesen und Fachrechtskontrollen aus personalkapazitiven Gründen seit 2015 nicht mehr geleistet werden.

Hinweise zur sachgerechten Probenahme bei Böden, Pflanzen, Ernteprodukten und Düngestoffen sind den entsprechenden Merkblättern/Fachinformationen zu entnehmen.

Bei Aufklärung von Sachverhalten und Rechtsstreiten mit chemisch-analytischem Untersuchungsbedarf im privatrechtlichen Bereich ist es wichtig, von Anfang an Sachverständige zu beauftragen, die ggf. eine juristisch belastbare Probenahme und Untersuchung organisieren. Für den landwirtschaftlichen, gärtnerischen und forstlichen Bereich sind in Thüringen und anderen Bundesländern Sachverständige zugelassen und vereidigt.

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