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Regionalbudget

Zur Förderung von Kleinprojekten, die zu einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung sowie zur Stärkung der regionalen Identität beitragen, wurde im Freistaat Thüringen 2023 das Regionalbudget eingeführt.

Förderung von Kleinprojekten in den ländlichen Regionen

Zur Unterstützung einer engagierten und aktiven, eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung sowie zur Stärkung der regionalen Identität werden auf Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes“ (GAK) des Bundes und der Länder Fördermittel für das Regionalbudget zur Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung gestellt.

Im Freistaat Thüringen sind die Regionalen Aktionsgruppen (RAG‘n) als Erstempfänger mit der Abwicklung des Regionalbudgets betraut. Dazu stellen die RAG‘n einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung beim TLLLR. Es folgt der Projektaufruf mit Rahmenbedingungen und der Festsetzung des thematischen Förderschwerpunkts, in dem Kleinprojekte unterstützt werden. Nach Vorlage der Projektliste können die Fördermittel vorschüssig an die RAG`n ausgezahlt und in der Folge die Zuwendung an Projektträger weitergereicht werden.

Projektträger als Letztempfänger setzen die gewährten Mittel in Kleinprojekten um. Antragsberechtigt sind u. a. Vereine, Initiativen, Kommunen, Unternehmen und Privatleute. Zu Kleinprojekten zählen Vorhaben mit bis zu 20.000 Euro förderfähigen Ausgaben bei einer Förderquote von 80 %. Die Vorhaben müssen mit der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen RAG übereinstimmen. Eine mögliche Förderung wird dann durch einen privatrechtlichen Vertrag fixiert.

Für weitere Informationen hinsichtlich der Antragsmodalitäten und Antragsfristen für ein Kleinprojekt als Letztempfänger wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige RAG.

Informationen zu den RAG’n, die dieses Jahr das Regionalbudget beantragt haben, finden Sie auf der Internetseite der Thüringer Vernetzungsstelle:

https://leader-thueringen.de/

 

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