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Integrierte Ländliche Entwicklung

Die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) zielt darauf ab, die ländlichen Räume in ihrer Gesamtheit als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu erhalten.

Die Integrierte Ländliche Entwicklung baut maßgeblich auf den vorhandenen regionalen Ausgangsbedingungen und Potenzialen sowie dem Know-how der örtlichen Bevölkerung auf.
Im Mittelpunkt steht die Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung, Sozial- und Kulturpartnern, verschiedenen Wirtschaftssektoren, insbesondere der Land- und Forstwirtschaft, und den Bürgerinnen und Bürgern. Diese kann innerhalb von Dörfern, Gemeinden und Kreisen, aber auch als interkommunale Kooperation über Gemeinde- und Kreisgrenzen hinweg, stattfinden.

Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE)

Das TLLLR ist Bewilligungsbehörde für folgende Fördermaßnahmen der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (Förderrichtlinie ILE/REVIT):

  • LEADER: ist eine Fördermethode der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raums und setzt maßgeblich auf die eigenen Kräfte und Stärken in den Regionen. Durch Projekte im wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Bereich soll die eigenverantwortliche Entwicklung der Region gefördert werden.

  • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden: ermitteln tatsächliche Entwicklungspotenziale des konkreten Dorfes bzw. der kleinen Stadt im Kontext interkommunaler Beziehungen und unterstützen diese mithilfe eines Konzeptes zu verwirklichen.  

  • Dorfentwicklung: unterstützt die Entwicklung vitaler Dörfer und Gemeinden. Neben einer nachhaltigen Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse gehört dazu der Erhalt dörflicher Strukturen und historischer Bausubstanz.

  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen: dienen dazu, ein multifunktionales Wegenetz im ländlichen Raum zu erhalten, zu pflegen und auszubauen.

  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: fördern die soziale Dorfentwicklung. Vor allem die Aktivitäten zur Sicherstellung der Daseinsgrundfunktionen stehen hierbei im Mittelpunkt.

  • Revitalisierung von Brachflächen: unterstützt, nicht genutzte, aber versiegelte Flächen und verfallende Gebäudekomplexe zurückzubauen oder zu sanieren.

  • Regionalbudget: dient der Umsetzung von Kleinprojekten.

Die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (KLUG) erfolgt über die Thüringer Aufbaubank.

Online-Antragstellung


Ab Januar 2025 steht die Antragstellung ausschließlich digital über PORTIA zur Verfügung.

Anträge auf Bewilligung einer Zuwendung sind grundsätzlich elektronisch über PORTIA einzureichen. Von einer Antragseinreichung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung kann abgesehen werden, wenn diese Form für den Antragsteller wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Schaffung der technischen Möglichkeiten für eine Datenfernübertragung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder wenn der Antragsteller nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen. In diesen Fällen können die notwendigen Antragsunterlagen in analoger Ausfertigung schriftlich unter laendlicherraum@tlllr.thueringen.de oder fernmündlich unter 0361 574062-999 angefordert werden.

Für die Online-Antragstellung stellen wir Ihnen Unterlagen aus den Informationsveranstaltungen vom 13. und 21.08.2024 im Downloadbereich zur Verfügung („Online-Antragstellung ILONA“). Hier finden Sie Hinweise und Anleitungen zu den Themen BundID, PORTIA-Anmeldung und Erstellen von Organisationen sowie zur ILONA-Online-Antragstellung.

Zuständigkeitsbereiche der ILE-Förderreferate des TLLLR

Die LEADER-Förderung im Landkreis Gotha (RAG Gotha-Ilmkreis-Erfurt) wird über das Referat 45 mit Sitz in Meiningen administriert.

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