
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (BASIS)
Die Maßnahme „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ soll dazu beitragen, gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern oder zu schaffen. Es sollen daher Vorhaben unterstützt werden, die zu einer entsprechenden Strukturstabilisierung bzw. -verbesserung der erreichbaren Grundversorgung in den Gemeinden führen.
Die Maßnahme „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ ist eine Fördermaßnahme, die dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAKG) und dem damit verbundenen Rahmenplan entspringt.
Allgemeine Fördergrundsätze sind im GAK-Rahmenplan sowie in der FR ILE/REVIT (Nr. B 6) festgeschrieben. Unterstützt werden Vorhaben zur Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung.
Mit der Fördermaßnahme sollen bestimmte Bedarfe für die ländliche Bevölkerung gefördert werden. Diese adressieren die Bereiche:
- Nahversorgung
- Gesundheit
- Betreuung und Pflege
- Bildung, Kultur und Freizeit
- Sicherheit und Brandschutz
Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden), Gemeindeverbände (Landkreise), gemeinnützige juristische Personen, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts.
Förderanträge für das laufende Jahr sind bis zum 15. Januar bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Mit der Ausführung der Vorhaben soll im jeweiligen Jahr des Antragsstichtags begonnen werden.
Beispiele:
- Nahversorgung: Stationäre oder mobile Einzelhandelsgeschäfte bis 400 qm Verkaufsfläche für Waren und Güter des kurzfristigen Bedarfs (Lebensmittel, Back-/Konditoren-, Fleisch-/Wurstwaren, Getränke, Reform- und Drogeriewaren, Blumen) wie Dorfläden, Hofläden, rollende Einkaufsgeschäfte etc.
- Gesundheit: Räumlichkeiten für die allgemeinmedizinische Grundversorgung (Allgemeinarztpraxen, Behandlungszimmer für AGATHE-Fachkräfte, medizinische Versorgungszentren) und medizinisch-helfende Behandlungen (wie Physio-, Ergotherapie, Hebammen)
- Betreuung und Pflege:
- Für Senioren: Räumlichkeiten für seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen, betreutes Wohnen sowie Senioren-Wohngemeinschaften, Tagespflegeeinrichtungen
- Für Kinder: Kindertagesstätten
- Bildung, Kultur und Freizeit: soziale Begegnungsstätten wie offene Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Seniorentreffs, offene Familienzentren, Vereinshäuser, Mehrgenerationen-Begegnungsstätten
- Sicherheit und Brandschutz: Löschwasserteiche und -zisternen, Feuerwehrgerätehäuser
Kontakt
Infotelefon Landentwicklung
+49 361 57 40 62-999
laendlicherraum@tlllr.thueringen.de
Downloads (für anträge nach der förderrichtlinie ile/REVIT)
- Anzeige Vorhabenbeginn
- Anlage Änderungsantrag
- Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis
- Anlage Rechnungsaufstellung zum Auszahlungsantrag
- Erklärung zu Interessenkonflikten
- Formblatt – Wirtschaftlichkeitskonzept
- Datenschutzinformationen
- De-minimis-Erklärung
- De-minimis-Erläuterungen
- Auswahlkriterien
- Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde
Downloads (für anträge nach der förderrichtlinie ile/REVIT vor 2023)
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