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Rechtliche Grundlagen, Fachinformationen und Fördermöglichkeiten

Im Bereich des Düngerechtes müssen durch die Landwirtschaftsbetriebe eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen eingehalten werden. Basierend auf dem Düngegesetz zur Umsetzung des europäischen Rechtes wird die Nährstoffzufuhr räumlich, zeitlich und mengenmäßig reglementiert.

Rechtliche Grundlagen

             Übersicht Fachinformationen

Düngeverordnung

Thüringer Düngeverordnung, Nitrat-, Niederschlags-, Phosphatkulisse

Stoffstrombilanzverordnung

  • Die Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen (Stoffstrombilanzverordnung) trat am am 8. Juli 2025 außer Kraft. Für landwirtschaftliche Betriebe entfiel damit die Verpflichtung, betriebliche Stoffstrombilanzen für Stickstoff und Phosphor zu erstellen, aufzuzeichnen und aufzubewahren.
    Die Regelungen der Düngeverordnung und Thüringer Düngeverordnung sind davon nicht betroffen und gelten weiterhin uneingeschränkt!

Verbringen von Wirtschaftsdünger

Fördermöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe zur Umsetzung der DüV/ThürDüV

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