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Ökologischer Landbau

Ökologisch wirtschaftende Landwirtinnen und Landwirte produzieren hochwertige Lebensmittel und Rohstoffe. Sie schützen und erhalten unsere natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft, sie fördern die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Nutztiere werden besonders artgerecht gehalten und gefüttert. Die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus werden mit öffentlichen Mitteln durch Bund, Länder und die EU unterstützt. Auf allen politischen Ebenen wurden ehrgeizige Ziele zur weiteren Entwicklung des ökologischen Landbaus vereinbart.

Ökolandbau im TLLLR

Ökolandbau in der Agrarpolitik

  • In den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (EU-Öko-Basisverordnung VO (EU) 2018/848 sowie die Durchführungsbestimmungen und delegierten Verordnungen für die Handlungsfelder Produktion, Kontrolle und Handel) sind die Grundsätze und Ziele der ökologischen/biologischen Produktion definiert sowie die Vorschriften für die Erzeugung, Aufbereitung, Verarbeitung, den Import und die Kennzeichnung von „Öko-Produkten“ (landwirtschaftliche Erzeugnisse – lebend, unverarbeitet, verarbeitet als Lebensmittel, Futtermittel) gesetzlich festgelegt.

    Auf nationaler Ebene gibt es in Deutschland das Ökolandbaugesetz (ÖLG) und das Öko-Kennzeichengesetz sowie die dazugehörende Ökolandbaugesetz-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung und die Öko-Kennzeichnungsverordnung. In diesen nationalen Rechtsvorschriften werden u. a. bestimmte Vollzugsaufgaben und das Kontrollsystem in Deutschland geregelt. Mit der neuen Anpassung des ÖLG gibt es nun auch Regelungen für die Außer-Haus-Verpflegung im Biobereich.

    Darüber hinaus legen die Anbauverbände eigene Standards für die Verbandskennzeichen in ihren Richtlinien fest.

  • Im Rahmen des Europäischen Green Deal und der dazugehörenden Farm to Fork Strategie, hat die Europäische Union das Ziel gesetzt, die Ökologische Landwirtschaft auf einen Flächenanteil von mindestens 25 % bis 2030 auszuweiten. Hierfür wurde ein neuer Aktionsplan (2021 bis 2027) aufgelegt – dieser betrifft vor allem die Bereiche der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Förderung von Forschung und Innovationen sowie der Stärkung der Wertschöpfungsketten und des Verbrauchervertrauens.

    • EU-Bio-Logo:EU-Bio-Logo
      Mit dem Logo (Blatt auf grünem Hintergrund) haben Bio-Produkte EU-weit ein einheitliches Erkennungszeichen. Nur Unternehmen, deren Produkte durch eine Kontrollstelle gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zertifiziert wurden, dürfen dieses Logo verwenden.
    • EU Organic Awards: Seit 2022 werden in der EU jährlich Auszeichnungen für herausragende Akteure, Konzepte und Projekte entlang der Wertschöpfungskette des ökologischen Landbaus in sieben Kategorien vergeben.

    In der Kategorie „Best organic food processing SME“ (bestes KMU Unternehmen in der Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln) hat im Jahr 2022 das Thüringer Unternehmen „Goodvenience.bio“ gewonnen!

  • Aufgrund der ressourcenschonenden und umweltverträglichen Wirtschaftsweise hat die Bundesregierung zum Ziel, die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Deutschland auszuweiten und somit den Ökolandbau mit verschiedenen Maßnahmen verstärkt zu fördern. Grundlage hierfür bildet die „Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZÖL)“, die zu einer ressortübergreifenden Strategie weiterentwickelt wird und am EU-weiten Tag des Öko-Landbaus (EU Organic Day), am 23. September 2023 vorgestellt werden soll. 

    • Infobroschüre des BMEL „Ökologischer Landbau in Deutschland“
    • Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL): Mit diesem Finanzierungsinstrument werden zahlreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen des Wissenstransfers im ökologischen Landbau gefördert. Die Umsetzung und Durchführung des Programms erfolgt durch die Bundesanstalt für Landwirtschat und Ernährung (BLE).
    •  „Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau“ Das BMEL zeichnet jährlich zukunftsweisende und innovative Betriebskonzepte im ökologischen Landbau aus. 
    • Bio Siegel: Das deutsche Bio-Siegel (ein seit 2001 markengeschütztes Zeichen) kann zusammen mit dem EU-Bio-Logo verwendet werden. Eine vorhergehende Anmeldung bei der Informationsstelle Bio-Siegel ist hierfür notwendig.
    • Thünen-Institut für ökologischen Landbau: Als BMEL Ressortforschungseinrichtung forscht das Thünen-Institut am Standort Trenthorst (SH) zu aktuellen Themen des ökologischen Landbaus. Auch andere Forschungseinrichtungen sollen sich zukünftig verstärkt mit den Themen des ökologischen Landbaus beschäftigen.
  • Im TMWLLR ist das Referat 4A5 für die Themen des Ökologischen Landbaus zuständig. Das TLLLR arbeitet als nachgeordnete Behörde eng mit dem TMWLLR zusammen.

    Seit 2015 gibt es in Thüringen einen ÖkoAktionsplan, um die Bedingungen für den Ökolandbau in Thüringen zu verbessern. Am 30. Mai 2023 wurde ein Positionspapier zur Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus in Thüringen beschlossen.

    Das TMWLLR würdigt Akteure aus der Thüringer Biobranche mit der Auszeichnung „Bio-Preis Thüringen“ in den Kategorien unverarbeitetes Bioprodukt, verarbeitetes Bioprodukt und Konzept zur Vermittlung der Werte des ökologischen Landbaus. Der Wettbewerb wurde erstmals 2016, anschließend im Zwei-Jahres-Rhythmus ausgelobt.

Fördermöglichkeiten für ökologisch wirtschaftende Betriebe

  • Die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus wird mit öffentlichen Mitteln aus der sogenannten zweiten Säule der GAP, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie einer Kofinanzierung von Bund (GAK) und Ländern, für eine umweltverträgliche Erzeugung und mehr Tierwohl in der Landwirtschaft gefördert.

    Die Ausgestaltung und Umsetzung der ELER-Fördermaßnahmen liegen in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Daher sind die unterschiedlichen Fördersätze in den Bundesländern zu beachten!

    • Bericht des Thünen-Institut für Betriebswirtschaft: „Flächenbezogene Förderung des ökologischen Landbaus in Deutschland im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der Förderperiode 2023 bis 2027“ (Stand 01/2023)
    • Oekolandbau.de > Öko-Förderung in den Bundesländern

    In Thüringen erfolgt die Förderung im Rahmen des Thüringer Programms zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2022):

    Maßnahmen ökologischer Landbau

    • Maßnahme ÖL 1 – Einführung
    • Maßnahme ÖL 2 – Beibehaltung

    Zuwendungsvoraussetzungen:

    • Verpflichtung der Einhaltung der Bestimmungen der VO (EU) 2018/848 im gesamten Betrieb. (Keine Förderung bei Teilumstellung! Abweichungen von den Vorschriften der VO (EU) 2018/848 für die ökologische Bienenhaltung oder für die ökologische Aquakultur)
    • Abschluss eines Kontrollvertrages mit einer zugelassenen Kontrollstelle und Teilnahme am Kontrollverfahren
    • Gewährleistung einer Mindestnutzung auf den Förderflächen

    Des Weiteren sind die Antragsvoraussetzungen (Antrag auf Bewilligung und Antrag auf Auszahlung) sowie die fachlichen Auswahlkriterien zu beachten.

  • ÖkoInvest 

    Im Rahmen des ILU-Förderprogrammes (Teil C) der Thüringer Aufbaubank werden Investitionen ökologisch wirtschaftender landwirtschaftlicher Unternehmen (KMU) gefördert. Förderfähig sind u.a. die Errichtung, der Erwerb und die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen sowie der Kauf von neuen Maschinen und Geräten für die Innen- und Außenwirtschaft. Die förderfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss von max. 40 % für Investitionen und Ausrüstung bzw. von max. 20 % für den Erwerb von Geräten und Maschinen (Positivliste) sowie Erschließungsvorhaben gefördert.

     

    Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse

    Mit dem Förderprogramm IVV – Teil B werden Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung sowie Erzeugerzusammenschlüsse unterstützt, die in den Neu- und Ausbau ressourcensparender Kapazitäten (technische Einrichtungen, innerbetriebliche Rationalisierung, Umbau/Modernisierung von technischen Einrichtungen) für die Verarbeitung von Ökoerzeugnisse investieren wollen. Es sind Zuschüsse bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich.

     

    Zukunftsfelder im Fokus (Landwirtschaftliche Rentenbank)

    Mit diesem Programm werden Investitionen (Maschinen, technische Anlagen) von KMU in ausgewählten Zukunftsfeldern der Land- und Ernährungswirtschaft gefördert. Dies betrifft die vier Zukunftsfelder „Regionale Lebensmittelproduktion“, „Agri-Photovoltaik-Anlagen“, „Umweltschonende Landbewirtschaftung und ökologischer Landbau“, „Etablierung von Agroforst und Paludikultur“. Das Programm ist befristet bis zum 30. Juni 2023, eine Verlängerung wird angestrebt.

  • Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Thüringen

    Ziel des Förderprogramms ist es, Akteure aus Praxis und Wissenschaft besser miteinander zu verknüpfen und gemeinsam Ideen auszuprobieren und/oder weiterzuentwickeln. Die zuwendungsfähigen Projektausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent gefördert.

    • EIP-Agri Innovationsprojekte
       
    • Kooperationsprojekte z. B. zur Schaffung und Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte; gemeinsames Handeln im Hinblick auf Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren; etc.

     

    Projektförderung der BLE

    Die BLE fördert und betreut als Projektträger im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zahlreiche Forschungs-, Wissenstransfer- und Innovationsvorhaben sowie Modell-und Demonstrationsvorhaben. Beachten Sie die aktuellen Bekanntmachungen in den einzelnen Förderprogrammen - unter anderem die Fördermaßnahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL).
    Mit der Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten (RiWert) werden im Rahmen des BÖL Initiativen und Projekte für den Aufbau und die Unterstützung (Kooperationsmanagement) von Wertschöpfungsketten für heimische Bio-Produkte unterstützt.

     

  • Die ELER-Bildungs- und Beratungsförderung unterstützt landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen bei der Inanspruchnahme von einzelbetrieblichen Beratungen. Es können kostenfreie Beratungsleistungen im Wert von 1.500 EUR netto zu festgelegte Fachthemen und ausgewählten Beratungsunternehmen in Anspruch genommen werden. Los-Nr. 8 bezieht sich auf den ökologischen Landbau.

    Die Förderung der Umstellungsberatung (BÖL) erfolgt mit bis zu fünfzig Prozent der Kosten, aber bis maximal viertausend Euro für eine Umstellungsberatung durch registrierte Berater.

    Der Bio-offensive – Betriebscheck beinhaltet einen rund dreistündigen Betriebsbesuch eines erfahrenen Ökoberaters. Gemeinsam mit dem Betriebsleiter werden Voraussetzungen und Konsequenzen einer Umstellung geklärt.

    Mit der Maßnahme Messe- und Ausstellungsförderung (BÖL) kann eine Anteilsfinanzierung für die Anmietung der Standfläche und des Messestands erfolgen. Mit dem Druck von Informationsmaterial werden Auftritte auf internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen, welche nicht ausschließlich auf Bio-Produkte ausgerichtet sind, sowie regionale Messen mit Initialcharakter unterstützt.
    Kampagnen oder Veranstaltungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend über die Herstellung, Verarbeitung und Qualität von Erzeugnissen des ökologischen Landbaus aufmerksam machen und über Inhalt und Bedeutung des staatlichen Bio-Siegels informieren, werden mit einem Zuschuss von bis zu 50 % unterstützt.

     

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