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Änderung im EU Schulprogramm – Komponente Milch ab 2026

Teilnahmeanträge für das Schuljahr 2026/2027 sind nur im Zeitraum vom 01.04.2026 bis 15.04.2026 möglich und werden ab dem 01.04.2026 in der Rubrik: Wichtige Formulare, Merkblätter und Hinweise – für Teilnehmer veröffentlicht. Die Teilnahmeanträge sind über die jeweiligen Einrichtungsträger einzureichen.

Schulmilchlieferanten können ihre Anträge auf Zuwendung bis zum 30.06.2026 bei der Bewilligungsbehörde einreichen.

 

Antragstellung für das EU-Schulprogramm 2026/2027

Anträge für beide Komponenten des EU‑Schulprogramms können für das Schuljahr 2026/2027 digital über die Online-Antragsplattform PORTIA oder auf dem Postweg beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum eingereicht werden. Die Formulare für die Papierantragstellung finden Sie auf dieser Seite.

Für die Antragstellung wird generell eine Personen-Identifikationsnummer (PI) benötigt. Die PI ist eine zwölfstellige Nummer, die von den Thüringer Förderbehörden vergeben wird und für in Thüringen ansässige Antragstellende mit der Ziffernfolge 16 beginnt.

Diese PI ist unerlässlich, damit Ihre Anträge in unserer Behörde bearbeitet und die entsprechenden amtlichen Schreiben hierfür erstellt werden können.

Antragstellende, die bisher noch nicht über eine PI verfügen, können diese beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum beantragen. Für die Beantragung nutzen Sie bitte denAntrag auf Zuweisung einer Personenident-Nummer (PI).

Für beide Programmkomponenten gilt, dass eine Erstattung aus dem EU-Schulprogramm nur auf Basis der Anzahl der tatsächlich in den Einrichtungen anwesenden Kinder erfolgen kann. Die Angabe der Anzahl der teilnehmenden Kinder ist subventionserheblich und muss bei Überprüfungen nachweisbar sein.

Wir weisen auf die bestehende Mitteilungspflicht hin. Sofern sich die Zahl der teilnehmenden Kinder im Schuljahresverlauf dauerhaft verringert, ist die Bewilligungsbehörde zu informieren. Mitteilungen können formlos über die Funktionsadresse schulobst@tlllr.thueringen.de oder schulmilch@tlllr.thueringen.deerfolgen.

Bei der Komponente Schulmilch sind die teilnehmenden Einrichtungen zusätzlich verpflichtet, ihrem Schulmilch-Lieferanten die zutreffende Zahl der teilnehmenden Kinder sowie etwaige Schließzeiten der Einrichtung mitzuteilen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern unter schulmilch@tlllr.thueringen.de zur Verfügung.

EU-Schulprogramm – Programmkomponente Obst und Gemüse

Im Schuljahr 2017/2018 wurde mit der Zusammenlegung der EU-Programmkomponente Schulobst und ‑gemüse und des EU-Schulmilchprogramms das von der Europäischen Union geförderte Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch eingeführt und in dieser neuen Ausrichtung im Freistaat Thüringen fortgeführt.

Programminhalte

  • Durch ein regelmäßiges Angebot in Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen bzw. -zentren soll der Verzehr und die Akzeptanz von Obst und Gemüse bei Kindern erhöht werden.
    Eine kostenlose Extra-Portion Obst und Gemüse soll den Kindern gesunde Ernährung schmackhaft machen.                   
    Begleitende pädagogische Maßnahmen, wie zum Beispiel Bauernhofbesuche oder thematische Projekttage, sollen das Wissen über den Anbau landwirtschaftlicher Produkte vermitteln.
    Wichtig ist, dass die Kinder erfahren, wo das Obst und Gemüse herkommt, wie es angebaut wird und welche Arbeit hinter diesem Prozess steht.
    Die Kinder sollen aber auch lernen, wie wichtig diese Produkte für ihre vollwertige Ernährung sind, wie sie zubereitet und weiterverarbeitet werden.

     

  • Antragsteller für eine Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse und für begleitende pädagogische Maßnahmen sind die öffentlichen und privaten Schulträger. Vor einer Beantragung müssen die Schulträger durch die Bewilligungsstelle zugelassen werden. Die Antragstellung erfolgt möglichst über das Online-Portal PORTIA, alternativ mit den im Abschnitt „Formulare und Merkblätter“ bereitgestellten Unterlagen per Post.
    Antragsteller für die Förderung von Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Überwachung, Bewertung und flankierende Maßnahmen sind die Projektträger.

     

  • Der Schulträger schließt unter Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften eine Liefervereinbarung mit Firmen zur Belieferung von Obst und Gemüse ab.
    Die Schulträger erhalten die Förderung in Form einer Erstattung der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben.

    Die Ausgabe von Obst und Gemüse an Schülerinnen und Schüler erfolgt an max. 2 Tagen in der Schulwoche und mit einer Portionsgröße von durchschnittlich mindestens 100 Gramm.
    Um die Wirksamkeit des Programmes zu erhöhen, ist durch die Bildungseinrichtungen der Nachweis über die Durchführung von mindestens einer begleitenden pädagogischen Maßnahme im Schuljahr zu erbringen.

  • Die Förderung zur Versorgung von Schülern und Schülerinnen mit Obst und Gemüse erfolgt als Projektförderung mit einem Festbetrag als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

    Die jeweils geltenden Brutto Portionspreise werden vor Beginn der Antragstellung unter der Rubrik „Wichtige Formulare, Merkblätter und Hinweise“ bekannt gegeben.
    Für begleitende pädagogische Maßnahmen erfolgt die Förderung als Anteilfinanzierung in Höhe von maximal 70 v. H.  der zuwendungsfähigen Ausgaben.
    Eine Vollfinanzierung wird gewährt, soweit die zuwendungsfähigen Ausgaben einen Betrag von 750 € pro Maßnahme nicht übersteigen.

     

  • Förderfähig ist die Abgabe von frischem Obst und Gemüse an Schüler und Schülerinnen an Grund- und Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 bis 4 sowie an den Förderschulen und Förderzentren in Thüringen (unabhängig von der Klassenstufe).

    Förderfähig sind ebenfalls die Ausgaben für begleitende pädagogische Maßnahmen, welche die geförderte Abgabe von Obst und Gemüse an Schülerinnen und Schüler didaktisch unterstützen.


    Innerhalb des Schuljahres ist eine Teilnahme in mindestens 6 Monaten verpflichtend. Weitere Angaben zum Ablauf der jeweiligen Antragsverfahren entnehmen Sie unserem Merkblatt.

     

  • Förderfähige Produkte im Rahmen des EU-Schulprogramms sind frisches und unverarbeitetes Obst und Gemüse entsprechend den Angaben in der Thüringer Strategie für die Umsetzung des Schulprogramms 2023 - 2029.

    Von der Förderung ausgeschlossen sind die aufgeführten Erzeugnisse des Anhangs V der Verordnung (EU) 1308/2013, d. h. Produkte mit:

    • zugesetztem Zucker,
    • zugesetztem Fett,
    • zugesetztem Salz oder
    • zugesetztem Süßungsmittel.

    Die Verteilung von Obst- und Gemüsesäften ist gleichfalls nicht förderfähig.

     

Wichtige Formulare und Merkblätter

    • Zuwendungsantrag, Komponente OBST und GEMÜSE (MS-Word) – Stand 04/2024
      Anlage zum Zuwendungsantrag – Teilnehmende Schulen (MS-Excel) – Stand 03/2026
      Anlage zum Zuwendungsantrag – Steuernummern und Beteiligungen (PDF-Dokument) – Stand 04/2024
    • Änderungsantrag (MS-Word) – Stand 02/2023
      Anlagen zum Änderungsantrag (MS-Excel) – Stand 10/2023
    • Merkblatt zur Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit Obst und Gemüse (PDF-Dokument)
    • Auszahlungsantrag (MS-Word / PDF-Dokument) – Stand: 01/2026
    • Belieferungsnachweis als Anlage zum Auszahlungsantrag (MS-Excel)
    • Verwendungsnachweis (MS-Word) – Stand: 06/22
    • Anlage Verwendungsnachweis (MS-Excel) – Stand: 06/2022
  • Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes - Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht

    • Rundschreiben zur Anwendung des o.a. Gesetzes und der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (PDF-Dokument)
    • Änderung des Thüringer Vergabegesetzes, Anpassung Wertgrenzen und EU-Schwellenwerte zum 01.01.2024 (PDF-Dokument)

    Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz

    • für Aufträge kommunaler Auftraggeber, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (PDF-Dokument)
    • für Aufträge staatlicher Auftraggeber sowie Universitäten und ihrer Einrichtungen  (PDF-Dokument)
    • Erläuterungen zur Eigenerklärung (PDF-Dokument)

    Erklärung Interessenkonflikte

    • Auszug aus der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
      vom 12.04.2016 (BGBl. I S. 624) – Stand 01/2021 (PDF-Dokument)

Erstattungsfähige Produkte, Portionsgröße und Portionspreise
Übersicht 2024/2025

Erstattungsfähige Produkte, Portionsgröße und Portionspreise
Übersicht 2025/2026

Transparenzhinweise
Hinweise über die Veröffentlichung von Förderdaten

Plakat EU-Schulprogramm
vorgeschriebene Druckeinstellung: A3 (420 x 297 mm)
PDF-Dokument

Kontakt

BEWILLIGUNGSSTELLE

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 54
Uhlandstraße 3
99610 Sömmerda

Steffi Pfarr
+49 361 574013-306
Agrarförderzentrum Mittelthüringen
schulobst@tlllr.thueringen.de

 

POSTANSCHRIFT

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Naumburger Straße 98
07743 Jena

EU-Schulprogramm - Programmkomponente Milch

Programminhalte

  • Ziel ist es, durch ein regelmäßiges Angebot in Thüringer Bildungseinrichtungen den Verzehr und die Akzeptanz von Milch bei Kindern nachhaltig zu erhöhen.
    Mit einer kostenlosen Extra-Portion Milch soll den Kindern gesunde Ernährung schmackhaft gemacht werden.
    Darüber hinaus sollen Kinder im Rahmen begleitender pädagogischer Maßnahmen für gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittel sensibilisiert werden.

  • Teilnehmen können alle Thüringer Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Gemeinschaftsschulen (Klassenstufe 1 4), Förderschulen und Förderzentren im Sinne des Thüringer Förderschulgesetzes (unabhängig von der Klassenstufe).

    Das EU-Schulprogramm – Komponente Milch – findet in Thüringen sehr große Resonanz. Bisher überstiegen die vorliegenden Bewerbungen jeweils die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die vollständig eingereichten Bewerbungsformulare werden daher in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bewilligungsstelle berücksichtigt.

    Von der Bewerbung zur Teilnahme an der Schulmilchkomponente des EU-Schulprogramms kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

     

  • Alle teilnehmenden Einrichtungen werden regelmäßig von einem zugelassenen Lieferanten mit kostenloser Trinkmilch beliefert.
    Die Suche nach einem geeigneten Lieferanten sowie die Organisation vor Ort liegen in der Verantwortung der Einrichtungen.
    Um die Wirksamkeit des Programmes zu erhöhen, ist in den Einrichtungen mindestens eine begleitende pädagogische Maßnahme im Schuljahr durchzuführen und zu dokumentieren.

  • Die Belieferung der Einrichtungen kann durch Direktvermarkter, Einzel-/Großhändler oder Molkereien erfolgen. Die Lieferanten werden durch die Bewilligungsstelle zugelassen.

  • Milch wird als Trinkmilch ohne Zusätze, wahlweise aus konventioneller oder ökologischer Herstellung, in einer Portionsgröße von mindestens 250 ml (Schulen) bzw. 200 ml (Kindertageseinrichtungen) angeboten. Gesüßte Milchmischgetränke sind nicht förderfähig.
    Um möglichst viele Einrichtungen zu erreichen, ist die Ausgabe der geförderten Schulmilch an maximal 2 Tagen je Unterrichtswoche möglich.
    Innerhalb des Schuljahres ist eine Teilnahme in mindestens 6 Monaten notwendig (maximal 12 Monate).

     

  • Nach der Bewerbung erhalten die Einrichtungen von der Bewilligungsstelle eine Teilnahmebestätigung mit verbindlicher Obergrenze für die Anzahl der Milchportionen und der teilnehmenden Kinder.
    Die teilnehmenden Einrichtungen kontaktieren nun einen zugelassenen Lieferanten, siehe Liste der Lieferanten, um eine Liefervereinbarung für den genehmigten Förderzeitraum abzuschließen.

     

  • Es erfolgt keine direkte finanzielle Förderung der Bildungseinrichtungen. Die Lieferanten erhalten in Form sogenannter Beihilfen auf Basis festgelegter Nettopreise die Kosten der gelieferten Trinkmilch erstattet. Dafür müssen die Lieferanten von der Bewilligungsstelle zugelassen sein und eine gültige und wirksame Liefervereinbarung mit den am EU-Schulprogramm teilnehmenden Bildungseinrichtungen abgeschlossen haben. Durch den Lieferanten wird auf Basis der Liefervereinbarung für das entsprechende Schuljahr der Antrag auf Bewilligung der Zuwendungen für die Milchkomponente des EU-Schulprogramms in Thüringen gestellt.

    Erst nach der Bewilligung durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum kann die Belieferung mit Trinkmilch (ohne Zusätze) erfolgen. Die Organisation der Trinkmilchausgabe vor Ort liegt in Verantwortung der teilnehmenden Bildungseinrichtungen. Hierfür gegebenenfalls entstehende Kosten können nicht gefördert werden.

     

  • Antragsteller für die Schulmilchbeihilfe sind ausschließlich die von der Bewilligungsstelle zugelassenen Lieferanten. Zugelassene Lieferanten könnten u. a. sein: Direktvermarkter, Einzel-/Großhändler oder Molkereien.

  • Begleitende pädagogische Maßnahmen können u. a. sein:

    • Projekte zum Thema gesunde Ernährung
    • AG Ernährung und Gesundheit
    • Kneipp-Gesundheitskonzept
    • Koch- und Ernährungskurse
    • Besuch von landwirtschaftlichen Betrieben
    • Besuch lebensmittelverarbeitender Betriebe
  • Das Schulmilchposter ist für die Dauer der Teilnahme am EU-Schulprogramm deutlich sichtbar und lesbar am Haupteingang der Schule bzw. der Kindertagesstätte anzubringen.

Wichtige Formulare, Merkblätter und Hinweise

  • für Teilnehmer:
    • Zugelassene Lieferanten in Thüringen mit Produktpalette
      (PDF-Dokument) – Stand 06/2025
       
    • Antrag auf Teilnahme am EU – Schulprogramm, Komponente Milch (Bewerbungsformular)
      (MS-Word) – Stand 04/2026
    • Anlage zum Antrag auf Teilnahme am EU – Schulprogramm, Komponente Milch
      (MS-Excel) – Stand 04/2026
    • Antrag auf Änderung der Teilnahmebestätigung am EU – Schulprogramm, Komponente Milch
      (MS-Word) - Stand 04/2026
    • Anlage zum Änderungsantrag auf Teilnahme am EU – Schulprogramm, Komponente Milch
      (MS-Excel) - Stand 04/2026
       
    • Antrag auf Zuweisung einer Personenident-Nummer (PI) für Einrichtungsträger
      (PDF-Dokument)
    • Formblatt Mitteilung Änderung der Teilnahme-Parameter
      (MS-Word) - Stand: 02/2024
    • Hinweise zur Bewerbung und Teilnahme an der Komponente MILCH des EU-Schulprogramms in Thüringen
      (MS-Word) - Stand: 02/2024
    • Formblatt Nachweis zu durchgeführten begleitenden pädagogischen Maßnahmen
      (MS-Word) - Stand 02/2025
  • für Lieferanten:
    • Antrag auf Zuwendung für das Schuljahr 2025/ 2026
      (MS-Word) - Stand: 07/2025
    • Antrag auf Zuwendung Nachbewilligung für das Schuljahr 2025/ 2026
      (MS-Word) - Stand: 07/2025
    • Anlage 1 zum Antrag auf Zuwendungen
      (MS-Excel) - Stand: 07/2025
    • Anlage 2 Steuernummern und Beteiligungen
      (PDF-Dokument) - Stand: 07/2025
       
    • Übersicht erstattungsfähige Produkte, Preise und Verpackungsgrößen 2024/25
      (PDF-Dokument) - Stand: 05/2024
    • Übersicht erstattungsfähige Produkte, Preise und Verpackungsgrößen 2025/26
      (PDF-Dokument) - Stand: 05/2025
    • Zulassung als Antragsteller und Schulmilchlieferant in Thüringen
      (MS-Word)
    • Liefervereinbarung zwischen dem Träger von Bildungseinrichtungen und dem Schulmilchlieferanten für das Schuljahr 2025/2026
      (MS-Word) - Stand: 07/2025
    • Anhang zur Liefervereinbarung
      (MS-Excel) - Stand: 07/2025
    • Antrag auf Auszahlung von Zuwendungen zum EU-Schulprogramm, Programmkomponente Milch
      (MS-Word) - Stand: 10/2025
    • Anlage zum Antrag auf Auszahlung
      (MS-Excel) - Stand: 10/2025
    • Verwendungsnachweis - EU-Schulprogramm 2025/2026, Programmkomponente Milch
      (MS-Word) - Stand: 02/2026
  • für Online-Antragsteller:
    • Informationsveranstaltung Bereich Schulmilch für das SJ 2026/2027
      (Teil 1; PDF-Dokument) - Stand 03/2026
    • Informationsveranstaltung Bereich Schulmilch für das SJ 2026/2027
      (Teil 2; PDF-Dokument) - Stand 03/2026
    • EU Schulmilchprogramm Anmeldung und Organisationsverwaltung in PORTIA mit der BundID
      (PDF-Dokument) - Stand 03/2026
    • Checkliste – Für Kommunen und Schulträger: Registrierung in PORTIA
      (PDF-Dokument) - Stand 03/2026
       
    • Erstellen eines BundID-Kontos
      (PDF-Dokument) - Stand: 03/2026
    • Anleitung für die Validierung eines PORTIA-Kontos mittels PIN-Brief
      (PDF-Dokument) - Stand: 03/2026
    • PORTIA-Organisationskonto erstellen
      (PDF-Dokument) - Stand: 03/2026

     

Transparenzhinweise
Hinweise über die Veröffentlichung von Förderdaten

Plakat EU-Schulprogramm
vorgeschriebene Druckeinstellung: A3 (420 x 297 mm)
PDF-Dokument

Kontakt

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Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 54
Uhlandstraße 3
99610 Sömmerda

Maria Erfurt
+49 361 574151-137
Agrarförderzentrum Mittelthüringen
schulmilch@tlllr.thueringen.de

 

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Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Naumburger Straße 98
07743 Jena

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