
Infrastruktur-Maßnahmen (INFRA)
- dem ländlichen Raum angepasst
Die Förderung von – dem ländlichen Charakter angepassten – Infrastrukturmaßnahmen dient der Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten.
Allgemein
Gegenstand der Förderung sind die Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Wege sowie touristische Einrichtungen und sonstige Freizeitinfrastrukturen, beispielsweise Schutzhütten, Rast- und Grillplätze, Aussichtsplattformen oder ein Erlebnispfad.
Sie dienen der Erschließung der touristischen Attraktivität und erhöhen die Erlebbarkeit der landschaftlichen Vielfalt.
Kontakt
Infotelefon Landentwicklung
+49 361 57 40 62-999
laendlicherraum@tlllr.thueringen.de
Downloads (für anträge nach der förderrichtlinie ile/REVIT)
- Anzeige Vorhabenbeginn
- Erklärung zu Interessenkonflikten
- Anlage Änderungsantrag
- Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis
- Anlage Rechnungsaufstellung zum Auszahlungsantrag
- Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Unterlagen
- Datenschutzinformationen
- Hinweisblatt zur Veröffentlichung von Förderdaten
Downloads (für Anträge nach der Förderrichtlinie ILE/REVIT vor 2023)
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