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Infrastruktur-Maßnahmen (INFRA)

- dem ländlichen Raum angepasst

Die Förderung von – dem ländlichen Charakter angepassten – Infrastrukturmaßnahmen dient der Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten.

Allgemein

Gegenstand der Förderung sind die Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Wege sowie touristische Einrichtungen und sonstige Freizeitinfrastrukturen, beispielsweise Schutzhütten, Rast- und Grillplätze, Aussichtsplattformen oder ein Erlebnispfad.
Sie dienen der Erschließung der touristischen Attraktivität und erhöhen die Erlebbarkeit der landschaftlichen Vielfalt.

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