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Gemeinschaftlicher Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereine

Erlaubnisverfahren für Cannabis-Anbauvereinigungen

Das Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ist nach dem am 1. April 2024 in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetz (KCanG) die im Land Thüringen zuständige Behörde.

Das TLLLR ist verantwortlich für die Verfahren zur Erlaubniserteilung des gemeinschaftlichen Eigenanbaus sowie der kontrollierten Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum (§§ 11 bis 15 KCanG), deren behördlichen Überwachung (§§ 26 bis 29 KCanG) und die damit zusammenhängenden Zuständigkeiten zur Übermittlung von Daten für die Zwecke der Evaluierung des KCanG (§ 43 Abs. 3 KCanG).

Eine Antragsstellung ist seit dem 1. Juli 2024 möglich.

Der Antrag (siehe unten) auf Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen sowie die entsprechenden Anlagen sind vollständig ausgefüllt zu senden an: konsumcannabisgesetz@tlllr.thueringen.de

Es wird darauf hingewiesen, dass die Antragsbearbeitung in jedem Fall kostenpflichtig ist. Bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen dauert die Bearbeitung maximal drei Monate. Eine Erlaubniserteilung kann mit Auflagen versehen oder versagt werden. Eine Versagung wird insbesondere dann erfolgen, wenn Gründe gem. § 12 KCanG vorliegen.

Die Erlaubnis kann vollständig oder teilweise widerrufen werden.

Das TLLLR ist gleichzeitig als sachlich zuständige Verwaltungsbehörde zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 6, 2. Variante sowie Nummern 7 bis 36 KCanG und für die Einziehung von Gegenständen nach § 37 KCanG, soweit diese einer Ordnungswidrigkeit zugrunde liegen.

Alle Angelegenheiten rund um den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis und die Weitergabe an Mitglieder können vollständig digital über unseren Online-Dienst abgewickelt werden. 

Dieser Dienst bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Beantragung der Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau und zur Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial an Mitglieder der Vereinigung.
  • Nachreichen/Aktualisieren von Dokumenten zu bestehenden Anträgen.
  • Mitteilung von Änderungen bei den Angaben oder den Betriebsstätten.
  • Anzeigen eines Transports von Cannabis oder Vermehrungsmaterial. 
     

 

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