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Auftragsvergabe

Folgende Mindest-Angaben müssen diesen Vergabeverfahren zugrunde liegen:

  • Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressdaten
  • Name des beauftragten Unternehmens
  • Vergabeart
  • Art und Umfang der Leistung
  • Zeitraum der Leistungserbringung

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO informiert der Auftraggeber nach der Durchführung von beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder seiner Internetseite.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)

Gemäß § 20 Abs. 3 ​​​​​​​VOB/A informiert der Auftraggeber nach der Zuschlagserteilung bei einer beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bei der der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer oder bei einer freihändigen Vergabe bei der der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt für die Dauer von 6 Monaten auf Internetportalen oder seiner Internetseite.

Weitere vergebene Aufträge

Nachfolgend erhalten Sie auch Auskunft über weitere durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vergebene Aufträge.

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