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Weinbau

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie umfassende Informationen zum Weinanbau. Der Anbau von Trauben unterliegt strengen Reglementierungen, je nach Verwendungsart. Die entsprechenden Rechtsvorschriften und Genehmigungsverfahren zu Rebpflanzungen und Wiederbepflanzungsrechten werden erläutert.

Allgemeines

Die geschützten Anbaugebiete in Thüringen gehören zum Anbaugebiet Saale-Unstrut und sind derzeit rund 150 ha groß. Der Anbau ist vorwiegend im Raum Bad Sulza und um Weimar konzentriert, es gibt jedoch auch an vielen anderen Orten kleinere Weinlagen und Rebflächen. Inzwischen wird auch außerhalb des festgelegten Saale-Unstrut-Gebietes Wein angebaut.

Rechtliche Vorgaben

Der Anbau von Weinreben ist EU-weit reglementiert.

Es gibt verschiedene EU-Verordnungen und Vorschriften auf Bundes- und Landesebene, die die Vergabe von Rebrechten, die Umsetzung und Kontrolle regeln. Hinweise dazu finden Sie auf den folgenden Seiten im Bereich Keltertraubenanbau.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)in Bonn ist für die Erteilung von Neupflanzrechten zuständig.

Da in Thüringen ein relativ kleiner Teil das Anbaugebietes Saale-Unstrut liegt, werden nicht alle Verwaltungsaufgaben in Thüringen bearbeitet. Nachstehend finden Sie die zuständigen Behörden, deren Aufgaben und Kontakte.

Fachinformationen anderer Bundesländer

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

  • Kontrolle der Umsetzung der genehmigten Rebrechte
  • Ausgabe von Weinbegleitpapieren
  • Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten auf andere Flächen innerhalb eines Betriebes
  • Berufung und Organisation des Sachverständigenausschusses für den Weinbau

Kontakt

TLLLR Jena, Zweigstelle Erfurt, Lehr- und Versuchszentrum Gartenbau
Tel.: +49 361 574157-760
Fax.: +49 361 574157-777

Leipziger Straße 75a
99085 Erfurt

weinbau@tlllr.thueringen.de

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

  • Führung der gemeinschaftlichen Weinbaukartei
  • Genehmigung von Wiederbepflanzungen für Flächen, die nach dem 31.12.2015 gerodet wurden
  • Genehmigung von Anbauversuchen
  • Durchführung von Qualitätsprüfungen von Wein, Schaumwein, Perlwein, Likörwein und Branntwein                                      

Kontakt

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Tel.: +49 344 32800
Fax: +49 344 328080

Müllner Straße 59
06667 Weißenfels

ALFWSF.Poststelle@alff.mlu.sachsen-anhalt.de

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