Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Sachverständigenwesen

Durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen stehen der Öffentlichkeit, insbesondere Gerichten, Behörden und Privatpersonen, Sachverständige zur Verfügung, deren besondere überdurchschnittliche Sachkunde und persönliche Eignung durch eine Bestellungsbehörde überprüft und öffentlich anerkannt worden ist.

Allgemeines

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben die Pflicht, den vom jeweiligen Auftraggeber vorgegebenen Gutachtenauftrag unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu bearbeiten.

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ist gemäß Thüringer Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen im Bereich Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens [Thüringer Landwirtschaftssachverständigenverordnung (ThürLwSachVO) vom 5.Oktober 2005 (GVBl. S. 352)], zuletzt geändert durch Art. 69 des Thüringer Verwaltungsreformgesetzes vom 18. Oktober 2018 (GVBl. S. 731) zuständige Bestellungsbehörde für die Bereiche Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau und Umweltschutz.

Zuständige Stelle für die BereicheForstwirtschaft und Fischereiwesen ist  THÜRINGENFORST,  Anstalt öffentlichen Rechts.

Aufgaben der Bestellungsbehörde

  • Beratung von Bewerbern für die öffentliche Bestellung
  • Prüfung der Bewerber und Abnahme des Sachkundenachweises in schriftlicher und mündlicher Form
  • Bestellung, Vereidigung und Verpflichtung der öbv Sachverständigen
  • Fachgebietserweiterungen
  • Bestellungsverlängerungen
  • Bekanntmachung, Beratung und Weiterbildung der öbv Sachverständigen, Überwachung des Geschäftsbetriebes
  • Mitwirkung in regionalen und überregionalen Fachverbänden und Arbeitsgruppen

Wichtige Downloads zum Sachverständigenwesen

Thüringer Landwirtschaftssachverständigenverordnung

Fachgebiete, für die Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt werden können

Antragsformular zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige/r

Auszug aus der Vierten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 23. April 2024

Kontakt

Sigrid Kallenberg
Tel.: +49 361 574157-763
Referat 41 - Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Marketingförderung

sigrid.kallenberg@tlllr.thueringen.de


Jürgen Strohschein
Tel.: +49 361 574012-184
ThüringenFORST

juergen.strohschein@forst.thueringen.de

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge