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Futtermittel- und Agrarprodukt- untersuchung

Untersuchung von Futtermitteln, Getreide und Agrarprodukten auf wertgebende Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, unerwünschte Rückstände und Kontaminanten, verbotene Stoffe und Hygienestatus

Inhaltsstoffe und Mikroskopie

Im Auftrag der amtlichen Futtermittelüberwachung und gemäß dem Futtermittelrecht werden für die Tiergesundheit und den Verbraucherschutz relevante Parameter analysiert und bewertet.

Pflanzen-, Futtermittel-, und Agrarproduktuntersuchungen erfolgen im Wesentlichen für die Fachabteilungen des TLLLR, im direkten Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR).

Dabei stehen folgende Parameter im Mittelpunkt:

  • Wertgebende Inhaltsstoffe, wie Rohnährstoffe, in-vitro-Parameter und Energie
  • Mikroskopischer Nachweis tierischer Bestandteile sowie weiterer verbotener und unerwünschter Materialien, der Zusammensetzung und ggf. der Reinheit
  • Spezielle Qualitätsparameter wie Fallzahl, Sedimentation, pH und Ammoniakgehalt

Die Bewertung von wertgebenden oder wertmindernden, unerwünschten und nicht zulässigen Bestandteilen sowie von Rückständen in Futtermitteln und Ernteprodukten, eingeschlossen die Ermittlung des energetischen Futterwertes, erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.

Kontakt

Ralf-Peter Bähr
Tel.: +49 361 574041-339
Laborleiter Futtermittel- und Agrarproduktuntersuchung

Ralf-Peter.Baehr@tlllr.thueringen.de

Dokumente und Berichte

Mengen- und Spurenelemente, Schwermetalle

Schwerpunkte der anorganischen Futtermittel- und Produktuntersuchung sind die Bestimmungen der Mengen- und Spurenelemente als potenzielle Schadstoffe oder als lebensnotwendige Bestandteile in Futtermitteln:

  • im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung
  • für Fachaufgaben des TLLLR bzw. für die angewandte Agrarforschung

Potenzielle Schadstoffe sind vor allem Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen und andere toxikologisch relevanten Schwermetalle wie Chrom, Nickel, Thallium oder Uran.

Für Tier und Mensch lebensnotwendige Mengen- und Spurenelemente sind u. a. Calcium, Phosphor, Natrium, Magnesium, Eisen, Kupfer, Zink, Mangan, Molybdän, Selen und Jod.

Der Hohenheimer Biogasertragstest (BHT), abgeleitet vom Hohenheimer Futterwerttest, wird zur Bewertung des energetischen Wertes von Ernteprodukten und weiteren Substraten zum Einsatz in der Biogaserzeugung durchgeführt.

Zusatzstoffe, Kontaminanten, Pflanzenschutzmittelrückstände

Was wird untersucht?
  • Futtermittelzusatzstoffe (Vitamine, Aminosäuren, Kokzidiostatika)
  • unerwünschte und unzulässige Stoffe in Futtermitteln (Mykotoxine, Pharmakologisch wirksame Substanzen z. B. Antibiotika- und Kokzidiostatikaverschleppungen, Pflanzenschutzmittelrückstände, Chlorierte Kohlenwasserstoffe)
  • Pflanzenschutzmittelrückstände in Pflanzen, Saatgut, Behandlungsflüssigkeiten, Ernteprodukten und Böden im Rahmen der Anwendungskontrollen zur Einhaltung pflanzenschutzrechtlicher Bestimmungen
  • pflanzliche Inhaltsstoffe (Aminosäuren, Vitamine, Glucosinolate, Cannabinoide, Fettsäuren, Gärsäuren in Silagen und weiteren Fermentationsprodukten)
  • Thüringer Raps- und Getreidequalität im Rahmen der Besonderen Ernteermittlung und der Landessortenversuche (Mykotoxine, Pflanzenschutzmittelrückstände, Glucosinolate)

Kontakt

Dr. Karla Tolzin-Banasch
Tel.: +49 361 574041-463
Referatsleiterin Futtermittel- und Agrarproduktuntersuchung

karla.tolzin-banasch@tlllr.thueringen.de

Futtermittelmikrobiologie

Schwerpunkte der Tätigkeiten im mikrobiologischen S2-Labor sind mikrobiologische Untersuchungen von Futtermitteln im Rahmen der Futtermittelverkehrskontrolle.

Die mikrobiologische Qualitätsbeurteilung von Futtermitteln beruht auf der qualitativen und quantitativen Erfassung von produkttypischen und verderbanzeigenden Indikatorkeimen und einer nachfolgenden Zuordnung des jeweiligen Futtermittels in eine mikrobiologische Qualitätsstufe.

Neutrale Qualitätsfeststellung Hopfen (NQF)

Das TLLLR führt die Neutrale Qualitätsfeststellung nach DIN EN ISO/IEC 17025 aller im Anbaugebiet Elbe-Saale hergestellten Hopfenpartien durch. Untersucht werden folgende Qualitätsmerkmale:

  • Einhaltung der EU-Mindestanforderungen
  • Befall mit Krankheiten und Schädlingen
  • Äußere Pflückqualität - Anteil loser Doldenblätter = Zerblätterung

Alle im Jahr 2023 untersuchten 557 Hopfenpartien im Anbaugebiet „Elbe-Saale“ erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die Vermarktungsfähigkeit von deutschem Siegelhopfen.

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