
Gemeindliche Entwicklungskonzepte
Gemeindliche Entwicklungskonzepte (GEK) sind Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden als konzeptionelle Grundlage für die Aufnahme als Förderschwerpunkt in das Programm der Dorferneuerung und -entwicklung. Die Anerkennung als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung setzt eine konzeptionelle, mit den Bürgerinnen und Bürgern abgestimmte Handlungsgrundlage voraus.
Das GEK ist im Vorfeld der möglichen Anerkennung als Förderschwerpunkt zu erstellen und gemäß FR ILE/REVIT nach Maßnahme B 2 zuwendungsfähig. Es bildet die Entscheidungsgrundlage im Verfahren zur Aufnahme in das Programm der Dorfentwicklung.
Für die Erstellung des GEK ist das verbindliche Leistungsbild zu beachten.
Der Antrag auf Aufnahme in das Programm der Dorfentwicklung ist jährlich bis zum 15. März bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden.
Kontakt
Infotelefon Landentwicklung
+49 361 57 40 62-999
laendlicherraum@tlllr.thueringen.de
Downloads (für anträge nach der förderrichtlinie ile/REVIT)
- Anzeige Vorhabenbeginn
- Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis
- Anlage Rechnungsaufstellung zum Auszahlungsantrag
- Erklärung zu Interessenkonflikten
- Datenschutzinformationen
- De-minimis-Erklärung
- De-minimis-Erläuterungen
- Hinweisblatt zur Veröffentlichung von Förderdaten
- Leistungsbild und Honorarregelung für Gemeindliche Entwicklungskonzepte
- Hinweisblatt für die Vergabe von Gemeindlichen Entwicklungskonzepten
- Vitalitätsprüfung Teil 1
- Vitalitätsprüfung Teil 2
- Erklärungen für Gemeinden zur Antragstellung für die Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm
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