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Gemeindliche Entwicklungskonzepte

Gemeindliche Entwicklungskonzepte (GEK) sind Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden als konzeptionelle Grundlage für die Aufnahme als Förderschwerpunkt in das Programm der Dorferneuerung und -entwicklung. Die Anerkennung als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung setzt eine konzeptionelle, mit den Bürgerinnen und Bürgern abgestimmte Handlungsgrundlage voraus.

Das GEK ist im Vorfeld der möglichen Anerkennung als Förderschwerpunkt zu erstellen und gemäß FR ILE/REVIT nach Maßnahme B 2 zuwendungsfähig. Es bildet die Entscheidungsgrundlage im Verfahren zur Aufnahme in das Programm der Dorfentwicklung.

Für die Erstellung des GEK ist das verbindliche Leistungsbild zu beachten.

Der Antrag auf Aufnahme in das Programm der Dorfentwicklung ist jährlich bis zum 15. März bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden.

 

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