Landessortenversuche
Landessortenversuche dienen der Prüfung der regionalen Anbaueignung von Sorten landwirtschaftlicher Arten. Sie werden als Exakt-Parzellenversuche nach den „Richtlinien für die Durchführung von landwirtschaftlichen Wertprüfungen und Sortenversuchen“ in Versuchsstationen des Landes durchgeführt. In die Auswertungen fließen neben den Thüringer Landessortenversuchen die Ergebnisse der Landessortenversuche der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg ein und darüber hinaus in zunehmendem Maße vorgelagerte Versuche wie Wertprüfungen des Bundessortenamtes und EU-Versuche des Bundes Deutscher Pflanzenzüchter.
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