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Zweijährige Fachschule

Die zweijährige Fachschulausbildung ist die vertiefte Fortbildung und Spezialisierung für die spätere Leitung von Landwirtschaftsbetrieben oder landwirtschaftsnahen Dienstleistungsunternehmen.

Ziel der Fortbildung ist der/die „Staatlich geprüfte/r Agrarbetriebswirt/in“ in der Fachrichtung Landwirtschaft einschließlich der Ausbildereignungsprüfung.
Mit dem Abschluss der Zweijährigen Fachschule kann die Fachhochschulreife erworben werden.

Die staatliche Fachschule für Agrarwirtschaft in Stadtroda bietet in der Zweijährigen Fachschule die Fortbildungen

„Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt“ und

„Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin“

im Fachbereich Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landwirtschaft an.

Ziel der Fortbildung

Ziel der Fortbildung ist der/die „Staatlich geprüfte/r Agrarbetriebswirt/in“ in der Fachrichtung Landwirtschaft einschließlich der Ausbildereignungsprüfung.
Mit dem Abschluss der Zweijährigen Fachschule kann die Fachhochschulreife erworben werden.

Lehrplan  „Staatlich geprüfte/r Agrarbetriebswirt/in“

aktuelle Fassung APO  „ThürAPOFA“  

Erwerb eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschlusses
Mit dem Abschluss der Zweijährigen Fachschule sowie mit der Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Einjährigen Fachschule kann bei erfolgreicher Teilnahme an einer besonderen Leistungsfeststellung ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben werden.

Berufliche Einsatzmöglichkeiten

  • Leiter landwirtschaftlicher Unternehmen
  • selbständiger Unternehmer
  • Fach- und Führungskraft im Management und Marketing des Agrarsektors und angrenzender Bereiche
  • Berater in landwirtschaftlichen Betrieben
  • Fachkraft im betrieblichen Rechnungswesen

Aufnahmevoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
  • erfolgreicher Abschluss in einem Zugangsberuf

Der Abschluss einer einjährigen Fachschule berechtigt zur Aufnahme in den 2. Ausbildungsabschnitt der Zweijährigen Fachschule bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen.

Zugangsberufe

Landwirt/in, Tierwirt/in, Gärtner/in, Winzer/in, Forstwirt/in, Pferdewirt/in, Fachkraft für Agrarservice, Fischwirt/in, Revierjäger/in

Bildungsförderung Fachschulen

Es besteht Schulgeldfreiheit in Thüringen.

Für Lehrbücher, Exkursionen u. ä. fallen ca. 600,- € jährlich an.
Fachschulprüfungen sind kostenfrei.
Für die Prüfung Meister/in wird seitens der Zuständigen Stelle eine Prüfungsgebühr erhoben.

Die Fortbildung kann gefördert werden durch:

  1. Förderung nach dem Gesetz zur Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildung (AFBG, auch Meister-BAFöG genannt), zuständig ist das Landesverwaltungsamt Weimar
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  2. Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt Köln 
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  1. im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) vom 06.06.1983, BGBl. I S. 645 in der jeweils gültigen Fassung 
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