
Eier und Geflügel
Vermarktung von Eiern
EU-Vermarktungsnormen für Eier
Innerhalb der EU dürfen Eier nur vermarktet werden, wenn sie den EU-weit geltenden Vermarktungsnormen für Eier entsprechen. Die EU-Vermarktungsnormen gelten nur für rohe Eier in der Schale, die von Hühnern der Art Gallus Gallus stammen. Eier von anderen Geflügelarten wie Enten, Gänse, Puten oder Wachteln sowie gekochte Eier fallen nicht unter die Vermarktungsnormen.
Eierpackstellen
Eier müssen für die Vermarktung in Güte- und Gewichtsklassen sortiert werden. Die Sortierung darf nur in Betrieben erfolgen, die markt- und hygienerechtlich als Eierpackstelle zugelassen sind. Für die Zulassung müssen bestimmte Anforderungen an die Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen erfüllt sein.
Legehennenbetriebsregister
Seit 1. Januar 2004 dürfen nur Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer vergeben wurde und die mit diesem Erzeugercode gekennzeichnet sind.
Registrierungspflichtig sind
- Betriebe, die 350 oder mehr Legehennen halten oder
- Betriebe, die weniger als 350 Hennen halten, aber die Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.
Die Vermarktung auf Wochenmärkten unterliegt der Registrierungspflicht. Jedoch wenn weniger als 350 Hennen gehalten und die Eier ohne Kennzeichnung, unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher (Direktvermarktung) abgegeben werden, besteht keine Registrierungspflicht.
Kontakt
Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Tel.: +49 361 57 40 41-357
vfeg@tlllr.thueringen.de
Kontrollaufgaben Marktüberwachung
Formulare und Dokumente
- Antrag auf Registrierung/Änderung eines Legehennenbetriebes
- Antrag auf Registrierung einer Packstelle
(in Arbeit)
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