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Verkehrskontrolle Saatgut

Informationen

Die Saatgutverkehrskontrolle (SVK) soll gemäß § 28 des Saatgutverkehrsgesetzes (SaatG) sicherstellen, dass das Saat- und Pflanzgut den EU-weit einheitlichen Regelungen des Sorten- und Saatgutmarktes entspricht. Diese Tätigkeit wird im Freistaat Thüringen durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum durchgeführt. Sie erfolgt stichprobenartig und orientiert sich dabei auf die nachstehend aufgeführten Schwerpunkte:

  • Kontrolle der Beschaffenheit des Saat- und Pflanzgutes auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen amtlichen EU-Mindestnormen wie Reinheit, Keimfähigkeit, Besatz und Gesundheit des Saatgutes
  • ordnungsgemäße Kennzeichnung und Verschließung der Behältnisse
  • Betriebsprüfung
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Einleitung entsprechender Verfahren sowie Abgabe zur weiteren Bearbeitung an die dafür zuständigen Behörden anderer Bundesländer

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