
Dorfentwicklung
Ziel der Dorfentwicklung ist, die Entwicklung vitaler Dörfer und Gemeinden zu unterstützen. Neben einer nachhaltigen Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse gehört dazu der Erhalt dörflicher Strukturen und historischer Bausubstanz. Dorfentwicklung als Instrument der integrierten ländlichen Entwicklung beinhaltet prozessbegleitende und investitionsorientierte Elemente.
Mit der Dorfentwicklung gemäß FR ILE/REVIT, werden insbesondere Vorhaben unterstützt, die zu einer entsprechenden Strukturstabilisierung bzw. -verbesserung der Gemeinden oder jeweiligen Ortsteile in ihrer Gesamtheit führen und dabei den Erfordernissen der Raumordnung Rechnung tragen.
Die Fördermaßnahme dient der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.
Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden), Gemeindeverbände (Landkreise), Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige juristische Personen, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts.
Die Frist zur Einreichung ist bis zum 15. Januar eines Jahres in den jeweiligen TLLLR Förderreferaten möglich (Gotha, Gera, Meiningen).
Um einen gezielten und wirkungsvollen Mitteleinsatz zu gewährleisten, werden die Fördermittel auch in anerkannten Förderschwerpunkten der Dorfentwicklung (Dörfer, Gemeinden, Dorfregionen) auf der Grundlage eines Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes (GEK) eingesetzt.
Zuwendungsfähig sind dabei:
- die Initiierung, Begleitung, Umsetzung und Verstetigung von Veränderungsprozessen einschließlich Dorfmoderation
- die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie Ortsrändern
- die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
- Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)
- die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau sonstiger sozialbezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen
- die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen sowie die Verlegung von Nahwärmeleitungen
- die Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
- Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz
- die Umnutzung dörflicher Bausubstanz
- der Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, die Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
- die Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur
Kontakt
Infotelefon Landentwicklung
+49 361 57 40 62-999
laendlicherraum@tlllr.thueringen.de
Weitere Informationen finden Sie unter Gemeindliche Entwicklungskonzepte (GEK).
Weitergehende Informationen und Unterlagen finden Sie unter TMWLLR.
Förderung von Nahwärmeleitungen
Mit dem Fördertatbestand der Verlegung von Nahwärmeleitungen (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 20/2018 Seite 571ff; Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT); B 3 Maßnahme „Dorferneuerung und -entwicklung“) wurde die Möglichkeit geschaffen, Projekte für den Neubau als auch für die Erweiterung bestehender Nahwärmenetze wieder zu fördern.
Das Merkblatt Förderung von Nahwärmeleitungen im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung dient zur weiterführenden Information und mit dem entsprechenden Antrag können Sie die Förderung bis zum 15.01. des jeweilig laufenden Jahres beantragen.
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