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Bilanzierungs- und Empfehlungs- System Düngung - BESyD

Das Bilanzierungs- und Empfehlungssystem Düngung (BESyD) wurde vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen programmiert. Es berücksichtigt alle aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Es steht für alle interessierten Nutzer (Landwirte, Berater, Labore, Behörden, Forschung) hier kostenfrei als Download zur Verfügung.

Betreuung von BESyD wird eingestellt

Die Weiterentwicklung und Betreuung von BESyD wird zum 31.12.2026 eingestellt.
Das Programm kann auch danach weiterhin genutzt werden, allerdings können dann keine rechtsverbindlichen Berechnungen mehr gewährleistet werden. Das TLLLR plant bereits den Übergang von BESyD zum Nachfolgemodell webBESyD über das Flächenregister in PORTIA.
Detaillierte Informationen zur Einführung der neuen Düngungsfunktionen und zu Schulungsangeboten werden im Laufe des Jahres 2026 veröffentlicht.

Wichtig zu wissen: Es ist eine Importfunktion von Daten aus BESyD in PORTIA geplant. Die Nutzung der PORTIA-Düngungsfunktionen ist für landwirtschaftliche Betriebe kostenlos und freiwillig. Das TLLLR hat keinen Zugriff auf die von den Landwirten im Flächenregister eingegebenen Daten und auch webBESyD speichert keine von PORTIA übermittelten Informationen. 

BESyD-Version V18

Die BESyD-Version V18 und künftige BESyD-Versionen arbeiten mit der Access-Runtime 2016. Beim Download vorheriger BESyD-Versionen wurde bis zur Version V08 die Access-Runtime 2010 mitgeliefert. Für alle BESyD-Nutzer, die kein Access 2016 auf dem PC installiert haben, wird daher empfohlen, die BESyD-Version V18 inklusive Access-Runtime 2016 zu installieren.

Vor dem Update sollten die Betriebsdaten gesichert werden. Diese sind i.d.R. über Rechtsklick mit der Maus auf den BESyD-Desktop-Link und anschließend über „Dateipfad öffnen“ zu finden. In diesem Installationsordner kann der gesamte Datenordner („Daten“) mit allen Betriebsdateien mit einem Rechtsklick mit der Maus auf den Ordner „Daten“ und der Funktion aus dem Kontextmenü „Senden an“ gesichert werden. Dazu ist in dem Untermenü der Eintrag „Zip-komprimierter Ordner“ zu wählen, womit die Datei „Daten.zip“ entsteht, die dann in einem anderen Ordner oder Laufwerk zu sichern ist. Auf gleichem Weg können in dem Ordner „Daten“ auch einzelne Betriebsdateien (16xxxxxxxxxx.mdb) gesichert werden.

Bei Installation von BESyD V18 werden die vorherige BESyD-Version und die Access-Runtime 2010 gelöscht.

Prüfen Sie vor der Neuinstallation, ob sie Office-365 oder Office 2019 nutzen. Sollte dies der Fall sein, dann laden sie sich die Version BESyD V18 ohne Access-Runtime 2016 herunter und installieren diese. Gehen sie anschließend auf die Support-Webseite von Microsoft und laden Sie sich kostenfrei die 365-Access-Runtime.

Verfahren Sie ebenso, wenn bei Installation folgende Meldung erscheint:

„Dieses Produkt kann nicht mit Microsoft Office Klick-und-Los installiert werden. Entfernen Sie Microsoft Office Klick-und-Los, und versuchen Sie es erneut.“

Nach dem Update ist beim Start des Programms im Startbildschirm rechts die Schaltfläche „Daten vom Vorjahr aktualisieren“ anzuklicken und im anschließend erscheinenden Fenster die Aktualisierung durchzuführen.

 

Für Thüringer Betriebe mit Flächen in Sachsen-Anhalt:

In Sachsen-Anhalt ist seit dem 20. August 2021 die "Verordnung über düngerechtliche Mitteilungspflichten" (DüngeMitteilungsVO) in Kraft.

Betriebe mit Betriebssitz in Thüringen, die Flächen in Sachsen-Anhalt bewirtschaften, sind nach dieser Landesverordnung ggf. verpflichtet, bestimmte Mitteilungspflichten zu erfüllen und Daten an das Bundesland Sachsen-Anhalt zu melden. Stichtag für die jährliche Meldung der Daten ist der 30. April.

Die erforderlichen Meldedateien sind über den Button „Export düngerechtliche Mitteilungspflicht für Betriebe mit Flächen in Sachsen-Anhalt“ zu erzeugen und bei der zuständigen Behörde in Sachsen-Anhalt per E-Mail einzureichen.

Nähere Informationen inklusive Kontaktdaten der zuständigen Behörde in Sachsen-Anhalt finden Sie  
hier.

 

Kontakt

Hubert Heß
Tel.: +49 361 574041-312
Fax: +49 361 574041-239

Fabian Hildebrandt
Tel.: +49 361 574041-456
Fax: +49 361 574041-390

Ref. 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz


besyd@tlllr.thueringen.de

Kurzinformation zum Programm BESyD

  • beinhaltet wichtige Bausteine des bisherigen sächsischen Programmes BEFU für den konventionellen und ökologischen Landbau mit der Integration zusätzlicher Funktionen
  • neue Programmoberfläche, verbesserte Handhabung
  • Update-Funktion im Programm
  • berücksichtigt alle Forderungen der novellierten Düngeverordnung,
  • berechnet neben der N-Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung 2017/2020 auch eine fachlich erweiterte Empfehlung mit Gabenaufteilung als Nachfolge des PC-Programms SBA-L der TLL
  • beinhaltet verschiedene Ausgabelisten für Daten und Berechnungen sowie Ausgabeformulare zur Vorlage für amtliche Kontrollen (Düngebedarf, Bilanzierung),
  • enthält Import- und Export-Schnittstellen (Labore, Schlagdateien)
  • ermöglicht eine langjährige Datenspeicherung (je Schlag und Betrieb)
  • umfasst umfangreiche Hintergrunddaten für Berechnungen und als Eingabehilfe (Nährstoffgehalte von Kulturarten, Düngemitteln (mineralisch und organisch), Bedarfswerte …)
  • ermöglicht Nährstoffbilanzierung gemäß DüV 2017 (2020 aufgehoben) und die Humusbilanzierung als Nachfolge des PC-Programms NV-WIN der TLL (NV-WIN gültig für letztes Düngejahr 2017)
  • Nutzbarkeit für mehrere Betriebe
  • Berechnung der Stoffstrombilanz (Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung im Juli 2025)
  • BESYD übernimmt die Daten aus  den Vorjahren
  • Berechnung und Prüfung der Einhaltung der betrieblichen N-Obergrenze von 170 kg N/ha mit organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln, einschließlich Weidehaltung nach § 6 Abs. 4 (DüV 2020)
  • Aufzeichnungspflicht nach § 10 (DüV 2020)

Ansprechpartner für Landwirte

Ansprechpartner für fachliche Fragen und Probleme sind die jeweils zuständigen Außendienstmitarbeiter des TLLLR.

Download Installationsdatei Landwirt

Achtung: Für die Version BESyD V18 sollte eine Neuinstallation inklusive Access-Runtime 2016 erfolgen, falls die Access-Runtime 2016 noch nicht installiert wurde.

Hinweise zur Installation:
Falls sich auf dem PC kein Microsoft-Office befindet: Auswahl beliebig ≫ Empfehlung BESyD (32Bit) installieren.

Bei installiertem Microsoft-Office 32-Bit muss ≫ BESyD (32Bit) und
bei installiertem Microsoft-Office 64-Bit muss ≫ BESyD (64Bit)
installiert werden (siehe Microsoft-Office bei Microsoft-Word unter Menüpunkt Hilfe: „Informationen zu Microsoft Word“).
Der Betriebssystemtyp des WINDOWS ist dabei immer unerheblich.

Vollständige BESyD-Programminstallation mit Access-Runtime 2016 - Version V18:

    Nur BESyD-Programminstallation ohne Access-Runtime - Version V18:

    BESyD-Nutzung in Privatlaboren und Berater (mehrere Bundesländer)

    Die Standardinstallation des Downloads beinhaltet immer die Version Landwirt. Für die beiden anderen Nutzungsarten (Privatlaboren und Berater mit Hauptbetriebssitz in Thüringen) wird eine andere INI-Steuerungsdatei benötigt. Diese INI-Steuerungsdatei muss nach der Installation in den Installationsordner kopiert werden (vorhandene INI-Datei vorher sichern).

    Vereinbarung mit Privatlaboren

    Für die BESyD-Nutzung in Privatlaboren (Import und Verrechnung von Untersuchungswerten) ist mit dem TLLLR eine Vereinbarung über die BESyD-Nutzung in Privatlaboren und der anonymen Nmin-Daten-Übergabe an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) abzuschließen.
    Privatlabore erhalten nach einer E-Mail an das TLLLR (mit u. g. Angaben) auf dem Postweg die Nutzungsvereinbarung, die unterzeichnet vom verantwortlichen Leiter an das TLLLR zurückzusenden ist (über Postweg).
    Angaben in der E-Mail zur Anforderung Vereinbarung:
    Name Privatlabor, Straße und Hausnummer, Ort, PLZ, Telefonnummer, Ansprechpartner.
    Nach Posteingang im TLLLR erhält der Vertragspartner in der Antwort-E-Mail die entsprechende INI-Steuerungsdatei und eine Kopie der Vereinbarung.

    Anforderung BESyD-Laborversion mit Vereinbarung Privatlabore: E-Mail besyd@tlllr.thueringen.de

    Hinweis für Berater

    Berater erhalten die INI-Steuerungsdatei nach einer E-Mail mit den Mindestangaben des Beraters / des Beratungsunternehmen:
    Name, Straße und Hausnummer, Ort, PLZ, Telefonnummer, Ansprechpartner.
    Nach Registrierung erhalten sie in der Antwortmail die entsprechende INI-Steuerungsdatei.

    Anforderung BESyD-Beraterversion: E-Mail besyd@tlllr.thueringen.de

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