
Vollzug des Grundstück-verkehrsgesetzes – Südwestthüringen
Öffentlicher Hinweis der Genehmigungsbehörde an ortsansässige kaufinteressierte und aufstockungsbedürftige Landwirte
Grundstückverkehrsgesetz – GrdstVG
Das Gesetz dient zur Kontrolle der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksveräußerungen in Thüringen ab 0,25 ha zur Abwehr von Gefahren für die Agrarstruktur.
Danach hat die Behörde beim Ankauf von landwirtschaftlichen Flächen durch einen Nichtlandwirt zu prüfen, ob aufstockungsbedürftige Landwirte Kaufinteresse an der zur Genehmigung beantragten Fläche haben. Ist das der Fall, darf der Vertrag versagt, unter Bedingungen und Auflagen genehmigt oder das Vorkaufsrecht durch die Thüringer Landgesellschaft ausgeübt werden. Die Mitwirkung der Landwirte ist erforderlich, jedoch ohne Rechtsansprüche für den Landwirt auf Beteiligung im Verfahren noch auf Ankauf der Fläche.
Aufstockungsbedürftig sind diejenigen ortsansässigen Landwirte, die die Grundstücke unmittelbar oder mittelbar über Pflugtausch zur Aufstockung ihrer Bewirtschaftungsfläche unter Einbindung des landwirtschaftlichen Wegenetzes nutzen können.
Öffentliche Hinweise
Öffentlicher Hinweis der Genehmigungsbehörde an ortsansässige kaufinteressierte und aufstockungsbedürftige Landwirte für die nachfolgend aufgeführten Flächen:
Kontakt
Tessy Schneider
Tel.: +49 361 574137-116
(Landkreise Sonneberg, Hildburghausen und Stadt Suhl)
tessy.schneider@tlllr.thueringen.de
Ulf Schrön
Tel.: +49 361 574014-250
(Landkreise Schmalkalden-Meiningen, Gotha, Wartburgkreis und Stadt Eisenach)
ulf.schroen@tlllr.thueringen.de
Öffentlicher Hinweis
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