Die aktualisierten Richtwerte für Nmin-Gehalte im Boden zur N-Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung vom 26.05.2017 stehen hier zum Download bereit. Es handelt sich um die 4. Mitteilung zu Nmin- mit Endstand Zweitfruchtmais und die 3. Mitteilung zu Smin-Gehalten.
Für Ackerland (ohne mehrschnittiges Feldfutter) sowie im Gemüseanbau ist die Berücksichtigung des Nmin-Gehaltes im Boden verbindlich!
Bei Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau erfolgt eine N-Düngebedarfsermittlung ohne Berücksichtigung des Nmin-Gehaltes.
Grundlage für die Werte sind die langjährigen Ergebnisse des Nmin-Testflächennetzes (Frühjahrsuntersuchung) unter Berücksichtigung des Gehaltes im zurückliegenden Herbst. Das TLLLR unterhält hierfür ein umfangreiches Netz mit über 1.000 Praxisschlägen und veröffentlicht die Nmin-Gehalte ab Vegetationsbeginn kumulativ.
Sofern mit langjährigen Nmin-Richtwerten eine vorläufige Düngebedarfsermittlung errechnet wurde, ist ggf. zu prüfen, ob eine Neuberechnung erforderlich ist.
Aktualisierte Nmin-Richtwerte für 2023
Daten zu Nährstoffgehalten im Boden („Nmin aktuell“) um Angaben zum Zweitfruchtmais erweitert
