In 2022 ist eine Antragstellung für die flächenbezogenen Maßnahmen der Ausgleichszulage (AGZ), spezifische Gebiete (SPG), die Direktzahlungen und ein Änderungsantrag auf Rotation, Leistungsprotokolländerung sowie Maßnahmenwechsel (Anpassung von Biotopgrünlandmaßnahmen aufgrund der Änderung des Schutzgebietsstatus) für die Maßnahmen des KULAP2014 möglich.
Ein Antrag auf Bewilligung bzw. Anschlussförderung des KULAP2014 kann in 2022 nicht gestellt werden. Hier wird es im Sommer 2022 eine gesonderte Antragstellung für die neue Förderperiode des KULAP2022 geben. Wir werden Sie darüber gesondert informieren.
