Bei Milchrindern ist die sommerliche Weidehaltung, anders als bei Mutterkühen, noch eine Ausnahme.
Für die Landwirte erhöht sich bei diesem Haltungsverfahren der Aufwand deutlich, da neben dem Aus- und Umtrieb der Tiere auf dem Grünland das täglich mindestens zweimalige Melken, die Versorgung mit Zusatzfutter und Tränkwasser und noch einiges mehr zu organisieren ist. Am Milchmarkt lassen sich solche Maßnahmen hin zu mehr Tierwohl aber kaum durch bessere Erzeugerpreise ausgleichen.
Hier soll die neue Fördermaßnahme ansetzen und die Tierhalter dabei unterstützen, diese Finanzierungslücke ein Stück weit zu schließen und bisherige Haltungsverfahren zu verändern.
Im Rahmen der Richtlinie wird der Weidegang von Milchkühen samt Kälbern in der Aufzuchtphase sowie von Mastrindern für eine Weideperiode von mindestens vier Monaten gefördert.
Die Antragstellung beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum für das laufende Jahr kann noch bis zum 30. Juni 2021 erfolgen. Nähere Informationen zur Richtlinie, ein Merkblatt zur Fördermaßnahme und weitere für die Antragstellung relevante Unterlagen werden hier bereitgestellt.
