Der kommerzielle Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in Deutschland nicht zugelassen. Die amtliche Kontrolle von Saatgut auf gentechnische Verunreinigungen (GVO) liegt in Verantwortung der Länder. Deren Untersuchungsergebnisse werden in einer Datenbank am BVL zusammengetragen und ermöglichen eine schnelle Information und sofortiges Handeln im Positivfall.
In Verantwortung des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum wurden im ersten Quartal 2021 35 Import-Maissaatgutproben unterschiedlicher Sorten aus dem Saatguthandel sowie zwei im Rahmen der amtlichen Saatgutanerkennung eingereichte Sojasaatgutproben auf GVO untersucht. In keiner der Proben konnte eine gentechnische Veränderung nachgewiesen werden.
Der ausführliche Bericht steht nun zum Download bereit.
