Um Stickstoff- und Phosphateinträge von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Gewässer weitgehend zu minimieren, müssen landwirtschaftliche Betriebe auf Grundlage verschiedener Gesetze und Verordnungen bestimmte Bewirtschaftungsauflagen einhalten. Diese können unter anderem eine Begrünung am Gewässerrand, die sofortige Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland oder Düngeverbote in einem definierten Abstand zum Gewässer umfassen. Diese Auflagen wurden nun erstmals in Thüringen in Form von einblendbaren Karten in dem Progamm 'Vera' visualisiert, dass allen Landwirten zur Verfügung steht.
Diese Kulissen ersetzen die zuvor veröffentlichte Excel-Tabelle mit feldblockbezogenen Hinweisen.
