Seit der Novelle der Düngeverordnung 2017 sind weitere und über die Düngeverordnung hinausgehende Vorschriften und Auflagen zur Düngung an Gewässern durch Änderungen des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG), des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) hinzugekommen. Dabei gelten immer die restriktiveren Vorgaben der Gesetze und Verordnungen.
Um den Thüringer Landwirten eine Hilfestellung zur Umsetzung der Bewirtschaftungsauflagen zu geben, hat das TLLLR eine Übersicht mit Hinweisen erarbeitet, auf welchen Feldblöcken die genannten Vorgaben für die Düngung im Jahr 2021 einzuhalten sind.
Erläuterungen zur Tabelle und zu den Auflagen sind hier abrufbar. Die Tabelle selbst steht hier für Sie zum Download bereit.
Das TLLLR erarbeitet derzeit zusätzlich eine Karte zur Visualisierung der Bewirtschaftungsauflagen. Diese Karte wird nach Fertigstellung die Tabelle ersetzen.
