Stickstoff und Phosphor besitzen einen wesentlichen Einfluss auf Ertrag und Qualität von Pflanzen und müssen ausreichend zur Verfügung stehen. Werden diese jedoch im Überfluss angeboten, so kann dies negative Umweltauswirkungen mit sich bringen. Um dies zu vermeiden und gleichzeitig eine wirtschaftliche Produktion zu gewährleisten, ist es unabdingbar, die Stickstoff- und Phosphordüngung im Ausbringetermin und in der -menge zu begrenzen. Die Düngeverordnung (DüV) schreibt deshalb vor der Aufbringung dieser Nährstoffe eine schriftliche Düngebedarfsermittlung vor.
Die aktualisierten Richtwerte „Nmin langjährig“ stehen zur N-Düngebedarfsermittlung nach DüV für das Frühjahr 2024 zur Verfügung. Mit diesen wird den Landwirten bereits vor Veröffentlichung der aktuellen Nmin Werte („Nmin aktuell“) eine Düngeplanung durch die Erstellung der Düngebedarfsermittlungen nach DüV ermöglicht. Grundlage für die Werte sind die langjährigen Ergebnisse des Nmin-Testflächennetzes (Frühjahrsuntersuchung) der Jahre 2019 bis 2023. Das TLLLR unterhält hierfür ein umfangreiches Netz mit über 1.000 Praxisschlägen und veröffentlicht die aktuellen Nmin-Gehalte für 2024 ab Vegetationsbeginn kumulativ. Sofern mit langjährigen Nmin-Richtwerten eine vorläufige Düngebedarfsermittlung errechnet wurde, ist diese im Frühjahr 2024 mit den dann aktuellen Richtwerten dahingehend zu überprüfen, ob eine Neuberechnung erforderlich ist (siehe Hinweise im Dokument).
Auch die Umsetzungshinweise zur Erstellung einer N- und P-Düngebedarfsermittlung sind zu beachten.
