Die aktuell vom TLLLR angebotenen Fortbildungsveranstaltungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz erfreuen sich an einer hohen Resonanz.
Die Online-Schulungen vom 10.12.2021, 19.01., 04.01. und 09.01.2022 waren mit durchschnittlicher Teilnehmerzahl von 150 je Veranstaltung sehr gut angenommen. Neben den Neuerungen im Pflanzenschutzrecht werden allgemeine rechtliche Grundlagen wiederholt, integrierte Bekämpfungsansätze unterschiedlicher Schadorganismen diskutiert und durch ein kleines Quiz die Teilnehmenden aktiv in die Veranstaltung eingebunden.
Die Teilnahme an einer amtlichen oder amtlich anerkannten Fortbildungsmaßnahme ist gemäß § 9 Abs. 4 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen für Sachkundige Personen im Pflanzenschutz Pflicht. Alle, die z.B. Pflanzenschutzmittel anwenden oder verkaufen, müssen alle drei Jahre eine solche Veranstaltung besuchen.
Fortbildungen werden in Thüringen vom Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) und auch von Drittanbietern durchgeführt. Bei Drittanbietern muss darauf geachtet werden, dass es sich um eine amtlich anerkannte Maßnahme gemäß § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung handelt.
Eine aktuelle Übersicht zu Schulungsterminen finden Sie im Thüringer Angebot auf www.isip.de und im Thüringer Agrarkalender.
