Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) informiert über ein deutlich erhöhtes Aufkommen an Anzeigen und Anfragen im Bereich des Grundstücks- und Pachtverkehrs. Die Ursache hierfür liegt in der laufenden Grundsteuerreform.
Die Neubewertung der landwirtschaftlichen Flächen im Zuge der Grundsteuerreform führt dazu, dass die Eigentümer (Verpächter) neue Grundsteuerbescheide erhalten. Dies löst bei vielen Beteiligten die Notwendigkeit aus, die bestehenden Pachtverträge zu überprüfen und anzupassen. In der Folge werden zahlreiche Pachtverträge überprüft, angepasst oder neu abgeschlossen, was wiederum einen außergewöhnlich hohen Eingang an Pachtvertragsanzeigen zur Folge hat.
Um eine geordnete und zügige Bearbeitung des erhöhten Volumens zu gewährleisten, bittet das Landesamt die Einreicherinnen und Einreicher dringend um Beachtung folgender Hinweise:
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Gestaffelte Einreichung: Pachtvertragsanzeigen sollten gestaffelt und in Teilmengen eingereicht werden.
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Maximale Anzahl pro Einreichung: Pro Einreichung sollten maximal 50 Verträge übermittelt werden.
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Wartezeit: Weitere Verträge bitte erst anzeigen, nachdem die vorherige Tranche vom TLLLR bearbeitet und die Bestätigung oder die Unterlagen zurückgesandt wurden.
Durch diese Vorgehensweise kann die Bearbeitung gleichmäßiger erfolgen und eine Überlastung der Kapazitäten vermieden werden.
Das TLLLR dankt allen Beteiligten für ihre Mitwirkung und ihr Verständnis in dieser Phase des erhöhten Arbeitsaufkommens.
Wichtiger Hinweis zur Rechtsberatung
Das TLLLR weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Pachtverträgen um privatrechtliche Vereinbarungen handelt. Das Landesamt darf in diesen Angelegenheiten keine Rechtsberatung erteilen.
Fragen oder Konflikte im Zusammenhang mit bestehenden Verträgen sind grundsätzlich zwischen den jeweiligen Vertragsparteien zu klären. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird empfohlen, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.