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Fachinformation zur Umsetzung der Thüringer Düngeverordnung online


Aktuelle Hinweise für Landwirtschaftsbetriebe veröffentlicht

Grunddüngung

Mit dem in Kraft treten der Zweiten Thüringer Verordnung über ergänzende Vorschriften zur Düngeverordnung vom 02. Dezember 2020 gelten seit dem 01. Januar 2021 zusätzlich abweichende oder ergänzende Anforderungen in den von der Landesregierung ausgewiesenen Gebieten mit Überschreitung einer bestimmten Nitratbelastung des Grundwassers und Phosphatbelastung des Oberflächenwasserkörpers.

Die Durchführungshinweise für Referenzparzellen innerhalb der Nitrat-, Niederschlags- und Phosphatkulisse können der Fachinformation „Umsetzung der Thüringer Düngeverordnung“ entnommen werden.

Weitere Informationen zur Düngung sind hier zu finden.

Kontakt

Torsten Weidemann

Pressesprecher
Tel.: +49 361 574041-135
Fax: +49 361 572041-390 ed.negnireuht.rlllt[ta]elletsesserp

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