In mehrjährigen Kulturen wie Ackerfutter und Grünland, aber auch in den Winterkulturen ist weiterhin eine verstärkte Aktivität der Feldmäuse zu verzeichnen. Massive Fraßschäden an den Pflanzen sind bei ersten Flurbegehungen auffällig. Durchgeführte Dichteermittlungen weisen insbesondere im Winterraps hohe Befallswerte über dem Bekämpfungsrichtwert auf. Zur exakten Bestimmung der aktiv belaufenen Baue wird ein Areal von 16 x 16 m (250 m²) abgesteckt, alle Feldmauslöcher zugetreten und nach 24 Stunden die wieder geöffneten Löcher(wgL) ausgezählt.
Aufgrund des Wachstumsbeginn der Kulturen in den nächsten Tagen sollte mit Bekämpfungsmaßnahmen bei Überschreiten der Richtwerte unter Berücksichtigung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz nicht länger gewartet werden. Der Einsatz von Rodentiziden auf Rastplätzen von Zugvögeln ist nur außerhalb des Zeitraums des Vogelzuges zulässig.
Das Ausbringen von Feldmausködern ist nur mit der Legeflinte erlaubt. Dabei sind die Köder gezielt in die Löcher abzulegen und die Löcher nicht zuzutreten bzw. zu verschließen.
Die ausführlichen Bestimmungen zum Einsatz von Rotendiziden stehen im ISIP-Angebot des TLLLR bereit.
