So sind für aktuell in Planung befindliche Innovationsvorhaben die Projektskizzen spätestens zum Stichtag am 30. November 2021 beim TLLLR einzureichen.
Für eine vollständige Projektbeschreibung liegt hierfür ein entsprechendes Muster für das Antragsjahr 2022 zum Download bereit.
Darüber hinaus wird den potentiellen Antragstellern im Programmteil A empfohlen, möglichst frühzeitig Kontakt mit der Innovationsdienstleisterin Frau Bader aufzunehmen
(Tel.: +49 361 574041-406; innovation@tlllr.thueringen.de).
Informationen zum Programmteil A des Förderprogramms finden Interessierte auf unseren Seiten.
Die Einreichungsfrist für die Förderanträge der LFE-Projekte (Programmteile A – F) wird dann - ebenfalls früher - zum 31. März 2022 enden.
Die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen für alle Programmteile werden im Webauftritt der Thüringer Aufbaubank bereitgestellt.