Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Gut geplant in die Saison


Was jetzt zählt: Nmin-Werte prüfen, Düngebedarf ermitteln, Fristen einhalten - die wichtigsten Hinweise für Planung und Dokumentation

Für die Düngesaison 2026 gelten in Thüringen weiterhin die Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) sowie der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV). Die Düngung ist somit auf Grundlage der bestehenden rechtlichen Regelungen zu planen und durchzuführen.

Zentrale Grundlage für die Düngebedarfsermittlung sind die aktuellen Nmin- und Smin-Richtwerte. Außerhalb der Nitratkulisse sind die Nmin-Richtwerte verbindlich zu verwenden, sofern keine eigenen Nmin-Untersuchungen vorliegen. Innerhalb der Nitratkulisse sind eigene Bodenproben verpflichtend; je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit genügt eine repräsentative Sammelprobe. Der Stickstoffdüngebedarf für Flächen innerhalb der Nitratkulisse ist spätestens bis zum 31. März zu berechnen und um 20 Prozent zu reduzieren. Sowohl die Bedarfsermittlung als auch die ausgebrachten Nährstoffmengen sind ordnungsgemäß zu dokumentieren.

Betriebe, die im Durchschnitt der innerhalb der Nitratkulisse liegenden Flächen jährlich maximal 160 kg Gesamt-N/ha und davon maximal 80 kg N/ha aus Mineraldünger aufbringen (gültig für das aktuelle Kalenderjahr), sind nicht verpflichtet, die Zusammenfassung der Düngebedarfsermittlungen bis zum 31. März des aktuellen Jahres zu erstellen oder eine Reduzierung der Gesamtsumme um 20 % vorzunehmen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelung ist eine Anzeige beim TLLLR bis zum 31. März 2026 erforderlich. Die 170‑kg‑N-Grenze im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes sowie die Dokumentationspflicht gelten jedoch weiterhin.

Darüber hinaus ist bis zum 31. März 2026 eine gesamtbetriebliche Übersicht über die im Kalenderjahr 2025 ermittelten Düngebedarfe sowie die tatsächlich ausgebrachten Mengen an Stickstoff und Phosphat zu erstellen. Dabei sind sämtliche relevanten Nährstoffquellen – von mineralischen und organischen Düngemitteln bis hin zur Stickstoffzufuhr aus Weidehaltung und der Stickstoffbindung durch Leguminosen – einzubeziehen. Die Unterlagen sind sieben Jahre lang aufzubewahren.

Umfassende Informationen mit allen Details, Fristen und weiterführenden Hinweisen finden Sie hier.

Wichtig zur aktuellen Situation:
Trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur bayerischen Ausführungsverordnung bleibt die ThürDüV in Thüringen nach derzeitigem Stand gültig!
Innerhalb der Nitratkulisse gelten weiterhin die jährlichen Wirtschaftsdüngeruntersuchungen und Nmin-Bodenproben, in der Phosphatkulisse unter anderem die Pflicht zu Wirtschaftsdüngeruntersuchungen sowie zu einem mindestens fünf Meter breiten, ganzjährig begrünten Gewässerrandstreifen.
Kontrollen und Bußgeldverfahren sind derzeit ausgesetzt, bis eine bundesweite juristische Bewertung abgeschlossen ist. Die Düngesaison 2026 sollte dennoch entsprechend der bestehenden Vorgaben geplant werden.

 

Kontakt

Torsten Weidemann

Pressesprecher
Tel.: +49 361 574041-135
Fax: +49 361 572041-390 ed.negnireuht.rlllt[ta]elletsesserp

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge