Die novellierte Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2021) bringt neue Anforderungen und Herausforderungen für Betreiber von Tierhaltungsanlagen mit sich, die unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fallen.
Um den Anlagenbetreibern eine Orientierungshilfe im Umgang mit den Immissionsschutzbehörden zu bieten, wurde vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) das Merkblatt „Vorgehensweise der Immissionsschutzbehörden bei der Umsetzung der TA Luft 2021“ erstellt.
Dieses Merkblatt wurde speziell entwickelt, um die behördlichen Abläufe im Zusammenhang mit immissionsschutzrechtlichen Anlagen verständlich zu machen.
Es konkretisiert detailliert, wie das Vorgehen seitens der Immissionsschutzbehörden bezüglich der Umsetzung der TA Luft 2021 gestaltet ist und an welcher Stelle der Betreiber der BImSchG-Anlage Einfluss auf das Verfahren nehmen kann. Diese Hilfestellung stellt nicht nur die grundsätzlichen Prozesse im behördlichen Verfahren transparent dar, sondern soll auch die Kommunikation zwischen Behörden und Anlagenbetreibern fördern und vereinfachen.
Wir empfehlen, das Merkblatt unterhalb dieses Artikels zu nutzen, um die Anforderungen optimal zu erfüllen.