Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet die Bundesländer, ihre Verwaltungsleistungen über elektronische Verwaltungsportale anzubieten.
In Thüringen ist die elektronische Antragstellung für Anträge auf Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz durch die Notarinnen und Notare ab sofort elektronisch möglich. Sie können die Anträge dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) über das besondere Behördenpostfach zustellen. Damit ist der Posteingang bereits am Absendetag gewährleistet, was zu einer Verfahrensbeschleunigung beiträgt.
Da das TLLLR im Zuge des Thüringer Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (ThürEGovG) die Verwaltung auf die elektronische Aktenführung umstellt, bitten wir darum, künftig alle Verträge ausschließlich elektronisch über das besondere Behördenpostfach zusammen mit den entsprechenden Anträgen zu übermitteln und nur noch in Ausnahmefällen in Papierform zu senden.
Die Safe-ID des Postfachs lautet: DE.Justiz.b9514d39-fae6-43c3-a5fa-24cef06c2794.1804.
Sie beschleunigen damit das Verwaltungshandeln.
Kommunikation ohne lange Postlaufzeiten
Der Briefkasten wird überflüssig. Anträge auf Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz landen ab sofort elektronisch im besonderen Behördenpostfach.