Nachweis von Kennarten für KULAP2022 K1/K2 und Ökoregelung (ÖR) 5
- Es besteht allein die Pflicht zur Abgabe der georeferenzierten Fotos entsprechend der Verfahrensvorgabe.
- Die Mitteilung, ob der Nachweis (Kennart, Flächenzuordnung) akzeptiert wird (grüne Kennzeichnung in der App) kommt von der Behörde im Nachgang, jedoch spätestens zur Bewilligung der Auszahlung.
Eine zeitnahe Rückmeldung an den Antragsteller ist nützlich, jedoch nicht zwingend.
Regelverfahren
Grundsätzlich werden Ihnen für beantragte Flächen für die Ökoregelung 5 sowie für die für K1/K2 bewilligten Flächen im KULAP2022 Kontrollfragen in der TLLLR-FAN-App zur Verfügung gestellt. Diese Kontrollfragen entsprechen je nach Flächengröße der Förderobjekte den Begehungsflächen (eine Begehungsfläche bei Schlag <= 3 ha; zwei Flächen bei Schlag <= 5 ha; drei Flächen bei größeren Schlägen). Mit Hilfe der Begehungsflächen wird eine repräsentative Verteilung der Kennarten auf den gesamten geförderten Flächen gesichert. Die Anzahl der Begehungsflächen ist eine fixe Vorgabe aufgrund der Flächengröße.
Eine Abweichung von der vorgeschlagenen Aufteilung ist selbstverständlich möglich. Sie identifizieren die Kennart, für die Sie den Nachweis einreichen selbstständig auf Grundlage der Vorgaben, ggf. mit Hilfe der Kennartenbroschüre. Dieses Verfahren entspricht dem bisherigen Nachweisverfahren für die Maßnahme G1 des KULAP2014, bei dem auch über die eigene Abgrenzung der Begehungsflächen der Nachweis für die Verteilung der Kennarten auf den Antragsflächen erbracht werden musste.
Tab 1: Erfassung der Fotos
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KULAP2022 K1/K2 |
Ökoregelung 5 |
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Für die bewilligten Förderobjekte der Maßnahme K1/K2 stehen die Fragen bereits seit April zur Verfügung. Die Erfassung der Art und des Fotos erfolgt sofort an der Frage. |
Die Kontrollfragen werden auf Basis der Antragsdaten aus dem Sammelantrag 2023 errechnet und voraussichtlich ab Mitte Juni in die TLLLR-FAN-App übertragen. Vorab besteht die Möglichkeit, die Bilder in die Mediengalerie der App vor zu erfassen und sodann den Fragen zuzuordnen. Sofern für K1 oder K2 bereits Fotos aufgenommen wurden, können auch diese Fotos den Kontrollfragen für die Ökoregelung 5 zugeordnet werden. |
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Die Abgabe der georeferenzierten Fotos erfolgt durch das Einreichen der Antworten an der Kontrollfrage. |
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Das Prüfergebnis der Behörde wird im Nachgang, jedoch spätestens vor Bewilligung der Auszahlung, in die App übertragen. |
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Abweichung vom Regelverfahren – ausschließlich im Jahr 2023 -
Einreichung eines Formulars ohne Foto (Formularverfahren):
In dem Falle geben Sie nur die vorgefundene Kennarten auf den notwendigen Begehungsflächen an, die Sie entsprechend der Boniturregelung vorgefunden haben (die Vorgabe für die Begehungsflächen s.o. ist zu beachten). Die Formulare für die Aufnahmeprotokolle werden über PORTIA bereitgestellt. Die Begehungsfläche(n) zeichnen Sie bitte in einer Karte für den Schlag ein. Aufnahmeprotokoll und Karte werden dann über PORTIA eingereicht.
Da dieses Verfahren aber außerhalb der Bestimmungen für die automatische Nachweisführung liegt, ist die Durchführung der Vor- Ort-Kontrollen des TLLLR in Ihrem Betrieb vorgeschrieben. Diese Kontrollen werden wir im Nachgang auf den Flächen durchführen, für die das Formularverfahren zur Nachweisführung genutzt wird. Zur Organisation des Kontrollverfahrens ist es notwendig, dass Sie uns bis zum 30.06.2023 erklären, ob Sie das Formularverfahren entweder vollständig oder teilweise nutzen wollen. Für diese Erklärung sind die angehängte Formulare „Erklärung zur Nachweisführung“ für K1/K2 bzw. ÖR 5 zu verwenden. Die Erklärung muss bis zum 30.06.2023 über PORTIA eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist für den Nachweis der Kennarten über das jeweilige Aufnahmeprotokoll für K1/K2 oder ÖR5 mit den Kartennachweisen verkürzt sich auf den 15.07.2023, um die Kontrollen planen zu können.
In der untenstehenden Tabelle finden Sie einen Vergleich zwischen der FAN-App und dem Formularverfahren.
Tab. 2: Variantenvergleich der FAN-App und das Formularverfahren
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FAN-App Regelverfahren |
Abweichung vom Regelverfahren |
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Erklärung der Teilnahme am Formularverfahren bis 30.06.2023 |
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Änderungen des Sammelantrages bis 30.09.2023 möglich |
Änderungen des Sammelantrages bis 30.09.2023 möglich |
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Einreichungsfrist der Fotos bis 30.09.2023 |
Einreichungsfrist des Nachweisformulars bis 15.07.2023 über PORTIA |
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keine Vor-Ort-Kontrollen |
Vor-Ort-Kontrollen ab Mitte Juli |
Nutzungshinweise
Information zu den Synchronisationszeiten der App
Die langen Synchronisationszeiten, die wir im April und Mai hatten, sind durch die technischen Verbesserungen zwar behoben, allerdings kann es zu Zeiten, in denen viele Fotos in das System gebracht werden, immer noch bis zu 15 min dauern, bis eine Bestätigung der Kennart vorliegt. Lassen Sie sich dadurch bitte nicht verunsichern!
Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie die richtige Kennart gefunden haben, können Sie zusätzlich auch die Broschüre des TLLLR zu den Kennarten 2023 nutzen.
Unabhängig von einer Bestätigung durch den Webservice können die entsprechenden Kontrollfragen zur Prüfung eingereicht werden. Die Interpretation der eingereichten Fotos wird, sofern sie durch den KI-Webservice nicht erfolgen konnte, durch die AFZ-Sachbearbeiter vorgenommen. Nach der Prüfung im AFZ wird die Einstufung der Kontrollfrage an den Antragsteller über die FAN-App übermittelt. Die Übermittlung der Einstufung der Kontrollfragen erfolgt spätestens mit der Bescheidung des Antrages, soweit möglich aber vorab durch die Einstufung „Einhaltung“ oder „Verstoß“ direkt an der entsprechenden Kontrollfrage. Die Übermittlung der Einstufung der Kontrollfrage vor Bescheidung des Antrages ist aber ein zusätzlicher Service und keine Voraussetzung für die Nutzbarkeit der TLLLR- FAN-App.
Die Kontrollfragen zur Kulturart, zur landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Grünland sowie zur Mindesttätigkeit auf Brachen werden voraussichtlich auch ab Mitte Juni auf die TLLLR-FAN-App übertragen und können dann in der App beantwortet werden.
Bildaufnahme und Blühzeitpunkte
Als Hilfestellung haben wir in der untenstehenden Abbildung die Blühzeitpunkte der Kennarten für ÖR5/K1 sowie für einen wesentlichen Teil der Kennarten für K2 dargestellt. Die Blüte ist das Pflanzenstadium, in dem die Nachweisführung am leichtesten stattfinden kann, da die Blüte einer jeden Art das individuellste und eindeutigste Pflanzenmerkmal ist. Aber auch ohne Blüte ist eine Identifikation anhand der sich noch entwickelnden Pflanze möglich. z.B. kann von Kennart Nr. 1 (Silber-/Golddistel) schon das Blattwerk vorgefunden werden. Auch nach dem 1. Mahdtermin ist eine Nachweisführung damit noch möglich.
Abb. 1: Blütezeiten der Kennarten(-gruppen)
Zusammenfassung der Termine und Fristen
- Die Einreichung der Fotos als Nachweis für die Kennarten ist sowohl für die Ökoregelung 5 wie auch für die Maßnahmen K1/K2 bis zum 30.09.2023 möglich.
- Auch die Änderung Ihres Antrages ist bis zum 30.09.2023 möglich.
- Die Erklärung zum Formularverfahren ist bis zum 30.06.2023 über PORTIA einzureichen. Der Nachweis der Kennarten im Aufnahmeprotokoll sowie die dazugehörigen Kartennachweise mit den eingezeichneten Begehungsflächen sind dann bis zum 15.07.2023 über PORTIA einzureichen.
Ansprechpartner
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Agrarförderzentrum (AFZ).
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AFZ Mittelthüringen
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AFZ Nordthüringen:
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AFZ Südwestthüringen:
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AFZ Ostthüringen
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Darüber hinaus steht Ihnen selbstverständlich auch der übergreifende Support zur Verfügung. Sie erreichen uns über: Support-FANApp@tlllr.thueringen.de .
