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Neue Dokumentationspflichten für Pflanzenschutzmittel


Ab 2026 gelten in Thüringen strengere Vorgaben für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen, inklusive neuer Pflichtangaben und verbindlicher elektronischer Aufzeichnungen ab 2027.

In Thüringen treten zum 1. Januar 2026 erweiterte Vorgaben für die Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittelanwendungen in Kraft. Zusätzlich zu den bisherigen Dokumentationspflichten nach Pflanzenschutzgesetz und EU-Recht sind künftig weitere Angaben verpflichtend festzuhalten. Dazu zählen unter anderem die Zulassungsnummer des eingesetzten Mittels, das BBCH-Stadium der Kultur, der zugehörige EPPO-Code, die georeferenzierte Lage der behandelten Fläche sowie die Art der Anwendung, etwa auf Freiflächen, in geschlossenen Räumen oder bei der Saat- und Pflanzgutbehandlung.

Die Aufzeichnungen sind zeitnah nach Durchführung der Maßnahme zu erstellen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen. Ab dem 1. Januar 2027 ist die Dokumentation ausschließlich in elektronischer, maschinenlesbarer Form zulässig. Die Daten verbleiben weiterhin im jeweiligen Betrieb, müssen jedoch auf Verlangen dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) vorgelegt werden.

Betriebe, die bereits mit einer elektronischen Ackerschlagkartei arbeiten, erfüllen damit grundsätzlich die digitale Dokumentationspflicht. Es wird jedoch empfohlen, beim jeweiligen Softwareanbieter zu prüfen, ob alle neu vorgeschriebenen Pflichtangaben entsprechend den EU-Vorgaben vollständig abgebildet sind. Für Betriebe ohne elektronische Ackerschlagkartei steht in Thüringen derzeit noch kein eigenes Online-Portal zur Verfügung. Eine entsprechende digitale Lösung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

Für weitere Informationen steht das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat Pflanzenschutz und Saatgut, als Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontakt

Torsten Weidemann

Pressesprecher
Tel.: +49 361 574041-135
Fax: +49 361 572041-390 ed.negnireuht.rlllt[ta]elletsesserp

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