In Sachsen-Anhalt ist seit dem 20. August 2021 die "Verordnung über düngerechtliche Mitteilungspflichten" (DüngeMitteilungsVO) in Kraft.
Betriebe mit Betriebssitz in Thüringen, die Flächen in Sachsen-Anhalt bewirtschaften, sind nach dieser Landesverordnung ggf. verpflichtet, bestimmte Mitteilungspflichten zu erfüllen und Daten an das Bundesland Sachsen-Anhalt zu melden. Bis spätestens 31.10.2021 sind diese Mitteilungen für das Kalenderjahr 2020 erstmals einzureichen.
Für folgende Jahre ist der Stichtag jeweils der 30. April.
Nähere Informationen inklusive Kontaktdaten der zuständigen Behörde in Sachsen-Anhalt finden Sie bei der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt.
