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Nmin-Richtwerte im Boden 2025


Die aktuellen Nmin-Richtwerte für Thüringer Flächen sind auf der Internetseite des TLLLR veröffentlicht. 

Die Richtwerte des TLLLR sind außerhalb der Nitratkulisse verpflichtend zu verwenden, wenn keine eigenen Nmin-Untersuchungen vorliegen. Werden eigene Nmin-Proben gezogen und liegen mehrere Untersuchungsergebnisse pro Schlag oder pro Bewirtschaftungseinheit vor, ist der Mittelwert der Untersuchungsergebnisse anzusetzen.

Innerhalb der Nitratkulisse sind eigene Nmin-Untersuchungen nach der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) Pflicht! Es genügt eine repräsentative Sammelprobe je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit, um eine korrekte N-Düngebedarfsermittlung zu erstellen. In jedem Fall ist eine Berücksichtigung der Standortgegebenheiten bei der Probenplanung dringend erforderlich, um valide und in der Praxis verwertbare Nmin-Ergebnisse zu erhalten. Hinweise zur Durchführung einer repräsentativen Bodenprobenahme sind in der Fachinformation „Durchführung der Bodenprobenahme zur Nmin- und Smin- Untersuchung“ zu entnehmen. Die ermittelten Nmin-Werte sind für die Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs zu verwenden. Sowohl die Ermittlung als auch der Stickstoffdüngebedarf selbst sind aufzuzeichnen.

Weitergehende Informationen zum Themenkomplex Düngung finden Sie hier.

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Kontakt

Torsten Weidemann

Pressesprecher
Tel.: +49 361 574041-135
Fax: +49 361 572041-390 ed.negnireuht.rlllt[ta]elletsesserp

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