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Online-Antragsverfahren in PORTIA eröffnet


Am heutigen 4. April 2023 starten das Sammelantragsverfahren 2023 und die Förderverfahren der Integrierten Ländlichen Entwicklung in PORTIA.

Ab sofort können im Fachinformations- und Antragsportal PORTIA der Sammelantrag 2023 und die Förderanträge in der Integrierten Ländlichen Entwicklung bearbeitet und eingereicht werden. Die Antragsverfahren werden in diesem Jahr erstmals in onlinebasierter Form über das Portal des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum angeboten.

Mit dem InVeKoS-Sammelantragsverfahren 2023 beginnt offiziell die Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit der Beantragung der neuen Direktzahlungen. Diese umfassen zusätzlich die Ökoregelungen, die gekoppelte Einkommensstützung sowie die Maßnahmen des KULAP2022. Weiterhin können die Maßnahmen der Ausgleichszulage sowie die Auszahlungsanträge für bewilligte Tierwohlmaßnahmen und für Waldumweltmaßnahmen beantragt werden. Die Antragsfrist im Sammelantragsverfahren fällt wie gewohnt auf den 15. Mai 2023.

Digital und online können jetzt auch die Fördermaßnahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) beantragt werden. Dazu zählen die Förderungen LEADER, Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden, Dorferneuerung und Dorfentwicklung, Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Revitalisierung von Brachflächen sowie Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen. 

Neben dem onlinebasierten Antragsweg besteht in diesem Jahr für die ILE-Fördermaßnahmen weiterhin die Möglichkeit, Anträge auch in Papierform im TLLLR einzureichen. Antragsteller:innen sollen beachten, dass der gewählte Weg (Online oder Papier) dann bis zur Bewilligung fortgeführt werden muss. Ein Wechsel vom Portal auf Papier oder anders herum ist nach Antragseinreichung nicht mehr möglich.

Für eine Antragstellung in PORTIA müssen Antragsteller:innen ein Thüringer Servicekonto anlegen und sich darin mit der Online-Ausweisfunktion (eID Funktion) des Personalausweises verifizieren. Das Onlineverfahren wurde bereits für die KULAP-Antragstellung und die Tierwohlförderung 2022 angewandt und hat sich bewährt. Den Antragsteller:innen wird so ein Verwaltungsverfahren angeboten, dass den modernen Maßstäben der digitalen Verwaltung und den Vorgaben des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) entspricht. Das zentral in Thüringen vorgesehene Authentifizierungsverfahren über das Thüringer Servicekonto kann auch für weitere Online-Verwaltungsleistungen verwenden werden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu PORTIA oder zum Antragsstart an den PORTIA-Support.

Hotline:
+49 361 574013-333

Servicezeiten:
Mo-Do 8-17 Uhr, Fr. 8-13 Uhr

E-Mail:
portia.post@tlllr.thueringen.de

Kontakt

Torsten Weidemann

Pressesprecher
Tel.: +49 361 574041-135
Fax: +49 361 572041-390 ed.negnireuht.rlllt[ta]elletsesserp

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