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Spätfrostschäden im Obst- und Weinbau 2024


Informationen für die potenziellen Antragstellerinnen und Antragsteller zur Bewältigung von Schäden im Obst- und Weinbau durch Frostereignisse im April 2024

Starke Nachtfröste in der Nacht vom 22. zum 23. April 2024 verursachten erhebliche Schäden im Thüringer Obst- und Weinbau. Ertragseinbußen aufgrund dieser Spätfrostschäden sind in den meisten Fällen so gravierend, dass sie erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die betroffenen Betriebe haben. Die Thüringer Landesregierung wird deshalb Obst- und Weinbaubetrieben, die aufgrund der erlittenen Schäden in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage geraten, einen teilweisen Schadensausgleich gewähren.

Das TMIL hat dafür bereits eine „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden im Obst- und Weinbau durch Frostereignisse im April 2024“ erarbeitet und stimmt diese zurzeit innerhalb der Landesregierung ab. Mit dem Inkrafttreten und der Veröffentlichung der Richtlinie ist im August 2024 zu rechnen.

Mit der Durchführung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens wurde das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum beauftragt.  Auf der Internetseite des TLLLR werden alle maßgebenden Informationen sowie die Antragsformulare veröffentlicht.

Die Planungen sehen einen Zeitraum für die Abgabe von Anträgen bis zum 27. September 2024 vor. Damit kann gewährleistet werden, dass bis Ende dieses Jahres betroffene Betriebe Zahlungen nach der Richtlinie erhalten. Das TMIL stellt hierfür insgesamt bis zu 2 Mio. Euro an Landesmitteln bereit.

(Quelle: TMIL)

Kontakt

Torsten Weidemann

Pressesprecher
Tel.: +49 361 574041-135
Fax: +49 361 572041-390 ed.negnireuht.rlllt[ta]elletsesserp

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