Der Freistaat bietet mit der Förderrichtlinie T(h)ür Tierwohl seit letztem Jahr eine deutlich erweiterte Tierwohlförderung an. Nunmehr ist es allen interessierten Tierhaltern wieder möglich, Anträge für die nächsten 5 Jahre zu stellen.
Anträge sind vom 30.08. bis 30.09.2023 möglich.
Die Antragstellung Tierwohl 2023 erfolgt vollständig webbasiert über das Antragstellerportal PORTIA. Dieses Portal ist über den Link https://portia.thueringen.de/ erreichbar. Nach der Anmeldung navigieren Sie bitte zum Fachbereich Tierwohl. Darin befinden sich alle Anträge. Neu sind in diesem Jahr die Änderungsanträge für die bereits bestehenden Verpflichtungen.
Anmeldung in PORTIA:
Sie müssen sich vor der erstmaligen Anmeldung in PORTIA zunächst im Thüringer Servicekonto (TSK) mit der „hohen Vertrauensstufe“ registrieren, sofern Sie dies nicht bereits vorgenommen haben.
Mit der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Ihres Personalausweises erbringen Sie den Nachweis, dass Sie auch wirklich die Person sind, die für sich selbst oder ein Unternehmen den Antrag stellen oder ändern darf.
