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Tierwohlförderung in Thüringen


Neues Antragsfenster öffnet sich

Milchkühe auf der Weide

Der Freistaat bietet mit der Förderrichtlinie T(h)ür Tierwohl seit letztem Jahr eine deutlich erweiterte Tierwohlförderung an. Nunmehr ist es allen interessierten Tierhaltern wieder möglich, Anträge für die nächsten 5 Jahre zu stellen.

Anträge sind vom 30.08. bis 30.09.2023 möglich.

Die Antragstellung Tierwohl 2023 erfolgt vollständig webbasiert über das Antragstellerportal PORTIA. Dieses Portal ist über den Link https://portia.thueringen.de/ erreichbar. Nach der Anmeldung navigieren Sie bitte zum Fachbereich Tierwohl. Darin befinden sich alle Anträge. Neu sind in diesem Jahr die Änderungsanträge für die bereits bestehenden Verpflichtungen.

Anmeldung in PORTIA:
Sie müssen sich vor der erstmaligen Anmeldung in PORTIA zunächst im Thüringer Servicekonto (TSK) mit der „hohen Vertrauensstufe“ registrieren, sofern Sie dies nicht bereits vorgenommen haben.
Mit der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Ihres Personalausweises erbringen Sie den Nachweis, dass Sie auch wirklich die Person sind, die für sich selbst oder ein Unternehmen den Antrag stellen oder ändern darf.

Kontakt

Torsten Weidemann

Pressesprecher
Tel.: +49 361 574041-135
Fax: +49 361 572041-390 ed.negnireuht.rlllt[ta]elletsesserp

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