Die Überwachung der Einhaltung der rechtlich geregelten Mindestanforderungen für Saat- und Pflanzgut, insbesondere die des Thüringer Saatgutmarktes obliegt nach § 28 Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) der Saatgutverkehrskontrollstelle (SVK) im Referat 23, Pflanzenschutz und Saatgut, des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR). Hierbei geht es um die Kontrolle, dass das im Verkehr befindliche Saat- und Pflanzgut den nationalen und EU-weit einheitlichen Regelungen des Sorten- und Saatgutrechtes entspricht. Im Vordergrund steht der Schutz des Verbrauchers. Stichprobenartig wird in Landwirtschaftsbetrieben, Handelseinrichtungen und Märkten Saat- und Pflanzgut entnommen und zeitgleich die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Verschließung der Behältnisse überprüft. Damit Rückschlüsse auf die Qualität in der Saatguttüte bei Gemüse oder in Big Bags und Säcken bei landwirtschaftlichen Fruchtarten gezogen werden können, analysiert das durch die International Seed Testing Association (ISTA) akkreditierte Saatgutlabor des TLLLR die exakt nach vorgegebener Probenehmer-Richtlinie gezogenen Samen.
Den gerade veröffentlichten Bericht zur Saatgutverkehrskontrolle im Wirtschaftsjahr 2019/2020 finden Sie hier.
