Die Landentwicklungsverwaltung beschreitet neue, digitale Wege. Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) werden Verwaltungsleistungen nun online angeboten.
Das vollständige Antragsverfahren zur Integrierten Ländlichen Entwicklung wird Ende des Jahres über das Portal PORTIA zur Verfügung stehen. So ist eine sichere und komfortable Antragsstellung möglich.
Ausführliche Informationen hierzu sowie zur Antragstellung, dem Zeithorizont und den geplanten Informationsveranstaltungen, stellt das TLLLR in einem Informationsbrief zur Onlineantragstellung bereit.
In Thüringen geht damit eine vollständig onlinebasierte und medienbruchfreie Beantragung zu den vielfältigen Maßnahmen der Förderrichtlinie ILE/REVIT an den Start:
‚LEADER‘ – Förderung der EU zur Entwicklung des ländlichen Raumes setzt auf eigens durch die Region initiierte Projekte in wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Bereichen.
‚Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden‘ umfasst die Erstellung von Konzepten, um Entwicklungspotenziale des konkreten Dorfes oder der kleinen Stadt im Kontext interkommunaler Beziehungen zu ermitteln.
Die Maßnahme ‚Dorfentwicklung‘ fördert das Potenzial in Gemeinden ländlicher Gebiete zum Beispiel durch die Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse.Mit ‚Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen‘ werden darüber hinaus Aktivitäten der sozialen Dorfentwicklung durch Sicherstellung der Daseinsgrundfunktionen unterstützt.
Dem Erhalt, der Pflege und dem Ausbau von multifunktionalen Wegenetzen dient der Programmteil ‚Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen‘. Die finanzielle Unterstützung der Antragsteller bei der Umsetzung von Kleinprojekten, die im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategien die aktive und eigenverantwortliche ländliche Entwicklung stärken, wird durch das ‚Regionalbudget‘ geleistet.
Für die Rückgewinnung von versiegelten Flächen oder den Abriss und die Sanierung von verfallenden Gebäudekomplexen steht die Maßnahme ‚Revitalisierung von Brachflächen‘ zur Verfügung.
Antragsteller sollten bereits jetzt prüfen, ob sie die technischen Voraussetzungen erfüllen und bei Bedarf handeln.