In Thüringen tritt voraussichtlich am 30. November 2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft. Damit wird auf Grundlage der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) eine neue Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat und Phosphat ausgewiesen, um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Mit der Neufassung der AVV GeA wird die von der Europäischen Kommission bemängelte Vorgehensweise bei der Ausweisung von mit Nitrat oder Phosphat belasteten Gebieten zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie geändert und weiter vereinheitlicht.
Innerhalb der ausgewiesenen mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete sind abweichende oder ergänzende Anforderungen einzuhalten. Um frühzeitig die Betroffenheit einzelner Feldblöcke an der dann neu ausgewiesenen Nitrat-, Niederschlags- und Phosphatkulisse feststellen zu können, werden die vorläufigen Übersichtskarten als Vorabinformation seit Anfang November im Antragstellerportal PORTIA, im Thüringen Viewer sowie im Geoproxy zur Verfügung gestellt.
Auf Grund von möglichen geänderten Flächenzuschnitten der Feldblöcke werden die Kulissen zum Stichtag 01. Februar 2023 nochmals aktualisiert und behalten anschließend bis zum nächsten Stichtag 31. Januar des Folgejahres ihre Gültigkeit.
