Das TLLLR gibt heute Nmin-langjährig (5-Jahresmittel Nmin-Werte Frühjahr) heraus. Diese gelten nicht für Flächen in der Nitratkulisse nach ThürDüV.
Grundlage bilden die langjährigen Ergebnisse des Nmin-Testflächennetzes (Frühjahrsuntersuchung) unter Berücksichtigung des Nmin-Gehaltes im zurückliegenden Herbst.
Die Werte können zur Erstellung eines Düngeplans und zur Ermittlung des Düngebedarfs für geplante Düngemaßnahmen ab 01.02.2022 (Ende der Sperrfrist) herangezogen werden.
Die folgenden auch in der Fachinformation aufgeführten Hinweise sind dabei bindend:
- Nutzung zur Düngebedarfsermittlung für zeitige N-Düngung nach erfolgter Bodenprobenahme und noch nicht vorliegenden Nmin-Ergebnissen,
- Ausnutzung des so ermittelten N-Düngebedarfs nur als Teilgabe zum N-Gesamt-Düngebedarf bis zu max. 60 %
- Mit vorliegendem Untersuchungsergebnis bzw. mit Erscheinen von Nmin aktuell ist spätestens vor der nächsten N-Gabe die N-Düngebedarfsermittlung zu korrigieren, es sei denn, der aktuell ermittelte verfügbare N-Gehalt im Boden liegt niedriger oder max. um bis zu 10 kg N/ha höher (Toleranzbereich) als der verwendete Richtwert (entsprechend Bodenart und Kultur).
Voraussichtlich am 01.03.2022 werden die für das Jahr 2022 gültigen Nmin-Richtwerte veröffentlicht (Nmin aktuell).
