Antrag auf Auszahlung
Sie haben zur Antragstellung im Herbst 2021 einen Antrag auf Bewilligung der Maßnahme R1 – Sommerweidehaltung Rinder bzw. einen Antrag auf Bewilligung der Maßnahmen S11/12 - Einstreuhaltung Schweine gestellt?
Bitte denken Sie dann daran, einen Auszahlungsantrag mittels der Antragstellungssoftware VERA2022 für das Verpflichtungsjahr 2022 für bewilligte Verpflichtungen der Maßnahmen Sommerweidehaltung Rinder bzw. Einstreuhaltung Schweine bis 16.05.2022 zu stellen.
Die Auszahlung für das Verpflichtungsjahr 2022 erfolgt im Frühjahr 2023.
Dokumentationspflichten für Tierwohlmaßnahmen
Bitte beachten Sie, dass für die Tierwohlmaßnahmen 'R1 - Sommerweidehaltung Rinder' und die Maßnahmen 'S11/S12 – Einstreuhaltung Schweine' Dokumentationspflichten (Weidetagebuch bzw. Bestandsdokumentation) bestehen.
Die Formulare zur Dokumentation, die Merkblätter zur Sommerweidehaltung Rinder und Einstreuhaltung Schweine, sowie weitere Informationen finden Sie hier.