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Informationen für Antragsteller Hinweise zu Tierwohlmaßnahmen


Auf Grundlage der neuen Thüringer Tierwohlförderrichtlinie (TWR) unterstützt der Freistaat mit finanziellen Mitteln die Sommerweidehaltung von Rindern und die Einstreuhaltung von Schweinen in Kombination mit einem höheren Platzangebot.

Antrag auf Auszahlung

Sie haben zur Antragstellung im Herbst 2021 einen Antrag auf Bewilligung der Maßnahme R1 – Sommerweidehaltung Rinder bzw. einen Antrag auf Bewilligung der Maßnahmen S11/12 - Einstreuhaltung Schweine gestellt?
Bitte denken Sie dann daran, einen Auszahlungsantrag mittels der Antragstellungssoftware VERA2022 für das Verpflichtungsjahr 2022 für bewilligte Verpflichtungen der Maßnahmen Sommerweidehaltung Rinder bzw. Einstreuhaltung Schweine bis 16.05.2022 zu stellen.

Die Auszahlung für das Verpflichtungsjahr 2022 erfolgt im Frühjahr 2023.

Dokumentationspflichten für Tierwohlmaßnahmen

Bitte beachten Sie, dass für die Tierwohlmaßnahmen 'R1 - Sommerweidehaltung Rinder' und die Maßnahmen 'S11/S12 – Einstreuhaltung Schweine' Dokumentationspflichten (Weidetagebuch bzw. Bestandsdokumentation) bestehen.

Die Formulare zur Dokumentation, die Merkblätter zur Sommerweidehaltung Rinder und Einstreuhaltung Schweine, sowie weitere Informationen finden Sie hier.

 

Kontakt

Torsten Weidemann

Pressesprecher
Tel.: +49 361 574041-135
Fax: +49 361 572041-390 ed.negnireuht.rlllt[ta]elletsesserp

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