In Deutschland und der Europäischen Union ist die Sachkunde im Pflanzenschutz gesetzlich vorgeschrieben. Laut Pflanzenschutzgesetz (§ 9 PflSchG) dürfen Pflanzenschutzmittel nur von sachkundigen Personen angewendet, verkauft oder in Verkehr gebracht werden. Diese Regelung gewährleistet, dass nur geschulte Fachkräfte Zugang zu diesen Mitteln haben und ihr Einsatz kontrolliert und sachgerecht erfolgt.
Ein dreitägiger Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz vermittelt Grundlagen, um Pflanzenschutzmittel verantwortungsvoll, effektiv und gesetzeskonform anzuwenden. Nach Abschluss und erfolgreicher Prüfung erhalten Teilnehmer einen amtlichen Sachkundenachweis, der gesetzlich für die Anwendung und den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln vorgeschrieben ist.
Das TLLLR und weitere Anbieter bieten aktuell entsprechende Kurse an. Erste Veranstaltungen sind bereits ausgebucht!
Informationen zur Sachkunde, Fortbildungsveranstaltungen und Lehrgängen finden Interessierte auf den Thüringer Seiten im Informationssystem Integrierte Pflanzenproduktion e.V.
Schwerpunkte der Lehrgänge sind unter anderem:
- Grundlagen des Pflanzenschutzes: Biologie von Schadorganismen, Wirkmechanismen und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Überblick über das Pflanzenschutzgesetz und relevante EU-Vorgaben.
- Umwelt- und Gesundheitsschutz: Maßnahmen zur Minimierung von Risiken für Mensch, Tier und Umwelt.
- Praxisorientiertes Training: Anwendungstechniken, Dosierung und Dokumentation.
Nutzen Sie die arbeitsarme Zeit im Pflanzenbau, erlangen Sie die Sachkunde im Pflanzenschutz!